Die Bäckerei Wolf muss weiterhin in der Nachbarschaft ihres Firmensitzes in der Stuttgarter Straße in Augsburg eine Vergnügungsstätte mit Erotikshop und Porno-Kino dulden. Dies urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Augsburg hinsichtlich einer baurechtlichen Klage, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes der Wolf-Inhaber gegen die Stadt Augsburg als Genehmigungsbehörde erhoben hatte. Konkret war es um Pläne rund um einen Betrieb namens "XtraJoy" in Oberhausen gegangen.
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