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Prozess in Augsburg: Augsburger verursacht mit Graffiti einen Schaden von 22.000 Euro

Prozess in Augsburg

Augsburger verursacht mit Graffiti einen Schaden von 22.000 Euro

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    In der Stadt werden immer wieder Graffiti gesprüht, wie hier am Butzenbergle. Ein illegaler Sprayer wurde jetzt am Amtsgericht Augsburg verurteilt.
    In der Stadt werden immer wieder Graffiti gesprüht, wie hier am Butzenbergle. Ein illegaler Sprayer wurde jetzt am Amtsgericht Augsburg verurteilt. Foto: Silvio Wyszengrad

    13 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 4000 Euro Geldbuße lautete das Urteil gegen einen 27-jährigen Augsburger am Amtsgericht - noch größeres Ungemach hatte der Angeklagte durch sein Geständnis vermieden. Das dicke Ende könnte in Form von Schadensersatzansprüchen noch kommen: Der Elektroniker hatte mindestens 55-mal seine Graffiti in der Stadt hinterlassen und dabei einen geschätzten Sachschaden von rund 22.000 Euro angerichtet.

    Wie etwa in der Heilig-Dreikönigsnacht, 6. Januar 2018: Ein Taxifahrer beobachtet, wie der Angeklagte ein Haus in der Maximilianstraße mit einem "Tag", einer Art Graffito, ansprüht. Der Taxifahrer verständigt die Polizei und wird zudem Zeuge, wie auch noch die Werbetafel einer Anwaltskanzlei in der Hallstraße besprüht wird. Kurz darauf erwischt die Polizei zwei Personen. Es handelt sich um den Angeklagten und seine Begleiterin. Im Rucksack des Mannes findet die Polizei Farbsprühdosen und spezielle Faserschreiber. Bei einer Wohnungsdurchsuchung werden unter anderem Skizzen bestimmter Graffiti gefunden, ausgedruckte Fotos davon und eine Kamera mit Graffiti-Bildern. Auch eine kleinere Menge Rauschgift entdecken die Fahnder in der Wohnung des Mannes.

    Arbeitsgruppe Graffiti der Augsburger Kriminalpolizei ermittelte

    Die Ermittlungen der Arbeitsgruppe Graffiti der Augsburger Kriminalpolizei ergeben, dass der 27-Jährige für Dutzende weitere Schmierereien im Stadtgebiet verantwortlich sein könnte: auf Hauswänden, in Tunnels ebenso wie auf Autos, Altglascontainern oder Schaltkästen. Der gleiche Stil, die gleichen Farben, die gleichen Wörter oder Kürzel wie "Solek" oder "St". Sachbeschädigung in 55 Fällen lautet folglich die Anklage gegen den 27-Jährigen, die jetzt verhandelt wurde - und unerlaubter Drogenbesitz.

    Ja, lässt der Angeklagte von seinem Verteidiger Luigi Carta erklären, er habe gesprüht. Aber nur die beiden Graffiti, bei denen er am 6. Januar gesehen worden war. Die anderen Graffiti müssten von jemand anderem stammen. Zumal, so der Rechtsanwalt, wohl kaum jemand so blöd sein dürfte, auch noch, nachdem er von der Polizei entdeckt worden war, weiter dieselben Schriftzüge zu sprayen. Immerhin bezog sich die Anklage auch auf mehrere Sachbeschädigungen, die nach dem 6. Januar bis zum 7. März 2018 entdeckt und oder angezeigt worden waren.

    Fotos von Graffiti enttarnten den Augsburger

    An jenem Januartag, so erläutert Verteidiger Carta für seinen Mandanten, habe dieser kräftig gefeiert und getrunken. Dann habe er seiner Begleiterin zeigen wollen, wie er Tags und Throw-ups hinbekomme. Was bei Richterin Teresa Freutsmiedl die Frage aufwirft, wie man für eine spontane Aktion einen ganzen Rucksack voller Farbdosen mitführen könne. Nein, es sei keine geplante Spray-Aktion gewesen, so Verteidiger Carta. Frage vom Vertreter der Staatsanwaltschaft: Wie seien aber Fotos immer wieder gleicher Graffiti von zunächst Unbekannten auf der beim Angeklagten beschlagnahmten Kamera zu erklären? "Interesse an der Arbeit möglicherweise einer ganzen Sprayer-Gruppe", erklärt der Rechtsanwalt und stellt klar, dass sein Mandant weder ein Graffitikünstler sein wolle noch der Augsburger Sprayer-Szene angehöre.

    Verteidiger Carta bittet um ein Rechtsgespräch, um auszuloten, was für seinen Mandanten im Falle eines umfassenden Geständnisses an Strafe zu erreichen wäre. Zwischen zwölf und 16 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, dazu eine Geldauflage - darauf einigen sich die beteiligen Parteien hinter verschlossener Tür. Der Angeklagte willigt ein. Ja, er habe alle 55 angeklagten Graffiti verfasst, gesteht der Mann nun.

    Richterin Freutsmiedl verurteilt ihn zu einer Bewährungsstrafe von 13 Monaten. Je 2000 Euro an Greenpeace und an den Malteser Hilfsdienst an Geldbuße lautet eine der Bewährungsauflagen. Die hatte Verteidiger Carta zu verhindern versucht, weil abzusehen sei, dass auf seinen Mandanten erhebliche zivilrechtliche Regressforderungen Geschädigter zukommen könnten. Das Urteil kann frühestens in einer Woche rechtskräftig werden, da es auf einer verfahrensvereinfachenden Absprache beruht.

    Hören Sie sich dazu auch unsere Podcastfolge über das (un)gerechte Leben in deutschen Gefängnissen an:

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