Man kann es hart kritisieren, das Vorgehen der israelischen Armee im Gaza-Streifen, bei dem immer wieder auch zivile Opfer zu beklagen sind. Kritik am Staat Israel ist in Deutschland selbstverständlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wer jedoch gleichzeitig Morde und Geiselnahmen der islamistischen Terrororganisation Hamas billigt, sie lobt oder sogar feiert, der wird bestraft. „Belohnung und Billigung von Straftaten“ lautet der Paragraf 140 des Strafgesetzbuches, der mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bedroht ist. Das Gesetz soll den öffentlichen Frieden sichern. Auch die Augsburger Justiz ist jetzt erstmals mit einem derartigen Fall, der den Hamas-Angriff und den folgenden Gaza-Krieg zum Hintergrund hat, befasst worden.
Prozess in Augsburg
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