Weil der Richter überzeugt war, dass der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte „so etwas nie wieder macht“, verurteilte er einen 60-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der gelernte Elektrotechniker hatte einen Polizeibeamten und dessen Kollegin vor seiner Wohnungstür in Lechhausen mit einem Holzknüppel auf die Köpfe geschlagen und so verletzt, dass beide zehn Tage dienstunfähig waren.
Prozess in Augsburg