Es ist der zweite Todestag des Ehemannes, da will bei der 70-jährigen Angeklagten vor dem Augsburger Amtsgericht keine rechte Freude aufkommen – selbst wenn der Richter die Frau vom Vorwurf der Untreue freispricht. Der Rentnerin war vorgeworfen worden, eine langjährige, zur fraglichen Zeit fast 90 Jahre alte Bekannte um mehrere tausend Euro ihres Geldes gebracht zu haben.
Augsburg