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Prozess in Augsburg: 81-jährige Putzfrau stiehlt bei Ehepaar über 40.000 Euro

Prozess in Augsburg

81-jährige Putzfrau stiehlt bei Ehepaar über 40.000 Euro

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    Wegen eines Diebstahls musste sich eine 81 Jahre alte Frau nun vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten.
    Wegen eines Diebstahls musste sich eine 81 Jahre alte Frau nun vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Zur Erleichterung aller Beteiligten stimmte die 82-jährige Angeklagte am Ende des Verfahrens gegen sie einer Prozessabsprache zu: Sie zahlt 5000 Euro an die von ihr Geschädigten, dafür wird sie nicht wegen Diebstahls verurteilt. Denn dass die zur Tatzeit 81-Jährige in ihrer Eigenschaft als Putzfrau aus einer Schublade bei ihren Auftraggebern über 40.000 Euro entwendet hatte, stritt die Angeklagte nicht ab. Es sei ihr passiert, so ihre Sicht der Dinge, da sei eine ihr „unerklärliche Neugier“ gewesen, einmal so viel Geld zu haben.

    Ein Mitglied der betroffenen Familie, bei der die Seniorin reinigte, hatte in einer Schublade zu Hause in seiner Wohnung in Bergheim größere Beträge aus einer Abfindung verwahrt. Dann starb der Mann im Sommer 2022, seine Beerdigung stand an. Und gerade jetzt stellten die Eltern des Mannes fest, dass in seiner Schublade nichts mehr von seiner Abfindung da war. Sofort gab es den Verdacht: Das kann nur die Putzfrau gewesen sein, die das Geld genommen hat. Umgehend ging es zur Wohnung der Frau, dort wurde die 81-Jährige zur Rede gestellt. Die Frau rückte das Geld schließlich raus. Gemeinsam ging es zur Bank, wo ein Profi nachzählte. Es waren über 40.000 Euro. In den Tagen darauf machte die Familie des Geschädigten Kassensturz und meinte das Fehlen von 5000 weiteren Euro aus der Abfindung festzustellen. Der Verbleib dieses Geldes – dessen Existenz die Angeklagte abstritt – konnte nicht abschließend aufgeklärt werden. 

    Prozess in Augsburg am Amtsgericht um diebische Reinigungskraft

    Im Prozess hatte Richter Fabian Espenschied viele Fragen: Warum die Frau das Geld an sich genommen habe, ob sie Schulden habe, in Geldnot sei, bedürftige Kinder oder Angehörige habe? Nichts dergleichen, erklärte die 81-Jährige. Da sei diese Neugier gewesen, so viel Geld, alles in 200-Euro-Scheinen, einmal zu haben. 

    Der Sohn der Angeklagten zeigte sich im Zeugenstand etwas besorgt darüber, dass seine Mutter in letzter Zeit dazu neige, „komische Sachen“ zu machen, die er sich nicht erklären könne. Und seit bestimmt zehn Jahren versuchten er und seine Schwester der Mutter auszureden, in ihrem Alter noch als Putzfrau zu arbeiten, was sie nicht nötig habe. Aber die Mutter fürchte, ohne derart sinnvolle Tätigkeit „kaputt zu gehen“, zu Hause auf dem Sofa zu vergreisen.

    Was tun in solch einem Fall? Welch ein Strafmaß passt zu einer 82-Jährigen, die sich zudem um ihren drei Jahre älteren hilfsbedürftigen Ehemann kümmert, und die ohne erkennbaren Grund zur Diebin geworden ist? Richter, Verteidigung und Staatsanwaltschaft trafen eine nichtöffentliche Verfahrensabsprache. So, so erklärte es Verteidiger Marco Müller seiner Mandantin und deren Sohn, könne man die Sache ohne große Umstände abschließen. Dem fügte Richter Espenschied hinzu: Auch wenn die Angeklagte bisher ein straffreies Leben geführt habe, sei der Diebstahl nun mal passiert und sei zu ahnden. 

    Angesichts des hohen Schadens – auch wenn das (meiste) Geld wieder bei seinen rechtmäßigen Eigentümern sei – könne eine entsprechende Strafe in einem Urteil gut und gern sogar über 5000 Euro liegen. Nur, dass eine solche Geldstrafe beim Staat verbleibe, während im konkreten Fall die 5000 Euro „zur Befriedung“ an die Geschädigten gehen würden. Also ließ sich die Angeklagte überzeugen und stimmte der Zahlung zu. Richter Espenschied stellte das Verfahren gegen die Frau im Gegenzug vorläufig ein, bis die 5000 Euro bezahlt sind.

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