Prozess um angedrohten Ehrenmord: Berufung nach Urteil eingelegt
Ein Vater und sein Sohn wurden in Augsburg verurteilt. Sie hatten einer 16-jährigen Angehörigen mit Mord gedroht. Nun legen alle Seiten Berufung ein.
Das Augsburger Amtsgericht hatte Anfang März einen 44-Jährigen und einen 24-Jährigen, Vater und Bruder einer 16-Jährigen, zu jeweils drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Sie sollen die Ermordung der Tochter und Schwester geplant haben, weil das Mädchen gegen den Willen der jesidischen Familie einen Freund hatte. Bei Jesiden werden nur Beziehungen innerhalb der religiösen Gruppe toleriert.
Das Urteil sei nicht rechtskräftig geworden, berichtete Gerichtssprecher Dominik Semsch am Freitag. "Sowohl vonseiten beider Angeklagter als auch vonseiten der Staatsanwaltschaft wurde Berufung eingelegt." Die Verteidiger der Männer hatten Bewährungsstrafen für die Angeklagten verlangt, die Staatsanwaltschaft und die Anwältin der Jugendlichen als Nebenklägerin eine noch geringfügig längere Gefängnisstrafe.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Der Begriff Ehrenmord sollte in der deutschen Rechtsprechung keinen Platz bekommen.
Hoffe nur, das Urteil hat Bestand gegen die beiden Angeklagten oder noch besser die Strafe fällt höher aus. Solchen Leuten muss gezeigt werden, dass ihre archaischen Vorstellungen Recht und Ehre in DEU nicht geduldet werden. Bezeichnend ist, dass die Tochter auch anscheinend weiterhin des besonderen Schutzes bedarf vor möglichen Nachstellungen des zugehörigen Clans.