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Prozess in Augsburg: Frau betrügt Kassen mit Pflegedienst und muss vor Gericht

Prozess in Augsburg

Frau betrügt Kassen mit Pflegedienst und muss vor Gericht

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    Weil sie mit Pflegeleistungen die Kassen betrogen haben soll, stand eine Frau aus Augsburg nun vor dem Amtsgericht.
    Weil sie mit Pflegeleistungen die Kassen betrogen haben soll, stand eine Frau aus Augsburg nun vor dem Amtsgericht. Foto: Marijan Murat, dpa

    Im Jahr 2019 hatten 600 Polizisten und 33 Staatsanwälte in Augsburg und München an die 200 Pflegedienste durchsucht, weil der Verdacht bestand, dass Krankenkassen durch Abrechnungsbetrug um Millionenbeträge geschädigt worden waren. Aufwändige Ermittlungen führten schließlich zu zahlreichen Prozessen. Vom Landgericht Augsburg wurden 2021 fünf Verantwortliche eines Pflegedienstes, der vor allem russischsprachige Patienten betreut hatte, zu zum Teil langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Mit großem Aufwand über fünf Jahre hinweg hatten Kripo und Staatsanwaltschaft auch gegen einen weiteren Augsburger Pflegedienst ermittelt, dessen Inhaberin jetzt vor Amtsrichter Christoph Prinke stand und der 13 Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs vorgeworfen wurde.

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    3 Kommentare
    Gerold Rainer

    Die Frau hat einen Fehler gemacht. Wenn die mickerigen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht reichen, hätte sie nur mehr noch privat abrechnen sollen. Oder sie hätte das Handtuch geworfen, soll doch diese Gesellschaft schauen, wo sie bleibt, wenn Dienstleistung nicht ordentlich bezahlt wird. Wahrscheinlich kostet das Verfahren mindestens das zehnfache der Betrugssumme. Ein Jahr Vollpension im Gefängnis kostet dem Steuerzahler ca. 65000 Euro. Nur soviel dazu, wie man einen ursprünglich kleinen Schaden effektiv potenziert.

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    Franz Xanter

    Sehr interessante Ansicht, Betrug nicht zu verfolgen! Dabei liegt die richtige Antwort doch sehr wohl in Ihrem Kommentar: "... hätte sie nur mehr noch privat abrechnen sollen ..." Wenn Sie weiterhin gegenrechnen, was ein Strafvollzugsaufenthalt kostet, so impliziert dies doch, dass Strafe und Strafverbüßung erst ab einem Schadenswert rechnerisch richtig wäre. Wie gesagt, sehr interessante Auffassung von Recht und Gesetz.

    Gerold Rainer

    Das kann jeder interpretieren, wie er will. Meiner Meinung nach verhängen Gerichte sehr grosszügig Haftstrafen. Betrug kann man durch Rückzahlung der Schadenssumme und durch eine Strafe wieder abbüssen. Es wäre wichtiger, Körperverletzung, die schwere psychische Probleme und Erwerbsunfähigkeit mit sich ziehen können, Schäden, die man mit Geld nicht wiedergutmachen kann, weitaus stärker zu bestrafen. Leider gibt es da vor allem bei jugendliche Straftätern vor Gericht sehr umfangreiche Rabatte.

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