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Prozess: Aktivisten der Letzten Generation nach Farbanschlag auf Uni-Gebäude in Augsburg verurteilt

Prozess in Augsburg

Aktivisten der „Letzten Generation“ nach Farbattacke auf Uni-Gebäude verurteilt

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    Aktivisten der  „Letzten Generation“ hatten das Rektoratsgebäude der Augsburger Universität mit Farbe besprüht. Nun kam es zum Prozess.
    Aktivisten der „Letzten Generation“ hatten das Rektoratsgebäude der Augsburger Universität mit Farbe besprüht. Nun kam es zum Prozess. Foto: Silvio Wyszengrad (Archiv)

    Zu Geldstrafen in Höhe von 1350 Euro, 2400 Euro und 1050 Euro wegen Sachbeschädigung hat das Augsburger Amtsgericht drei Männer verurteilt, die im Dezember ein Gebäude der Uni Augsburg mit oranger Farbe besprüht hatten. Das Trio beschmierte damals zudem zwei Tage später in München-Sendling einen Christbaum und eine Verkaufsbude. Die drei Angeklagten im Alter von 26, 49 und 62 Jahren aus Passau, Tegernsee und Garching gestanden im Prozess, an den Taten beteiligt gewesen zu sein. Sie waren davon ausgegangen, dass die verwendete Farbe wasserlöslich und abwaschbar gewesen sei. Alle drei Angeklagten standen und stehen als Aktivisten der „Letzten Generation“ wegen mehrerer Aktionen vor verschiedenen Gerichten im gesamten Bundesgebiet und haben schon teils hohe Schulden aus vergangenen Verurteilungen angehäuft.

    Montag, 11. Dezember 2023 gegen 13.45 Uhr, eine Angestellte der Uni Augsburg bemerkt ein „Klatschen“ an ihrem Bürofenster und sieht orange Farbe, die auch zum Fenster hereinspritzt. Unten vor dem Gebäude erkennt sie zwei Männer, die aus Feuerlöschern diese orange Farbe versprühen. Die beiden Männer, der 26-jährige Student aus Passau und der 49-jährige Pflegehelfer aus Tegernsee, halten ein Transparent mit der Aufschrift „Weg von fossil, hin zu gerecht“ hoch. Dass Farbe durch gekippte Fenster auch ins Innere von Räumen der Uni gelangt sei und dort Geräte beschädigt haben soll, sei nicht beabsichtigt gewesen, so der 26-Jährige.

    Prozess in Augsburg um Farbattacke der „Letzten Generation“ auf Uni-Gebäude

    Nur zwei Tage später eine ähnliche Aktion vormittags gegen 10 Uhr auf dem Weihnachtsmarkt in München-Sendling: Der 49-jährige Angeklagte ist auch hier beteiligt, dazu ein 62-jähriger gelernter Biologe. Beide haben erneut Feuerlöscher bei sich, spritzen Farbe auf einen Weihnachtsbaum. Dabei wird - unbeabsichtigt, wie die Beteiligten schildern - auch die Verkaufsbude eines Markthändlers und die Kleidung einer Passantin befleckt.

    Vor Gericht nutzten die drei Angeklagten ihre Einlassungen, um über ihre Motivation zu referieren. Der 26-Jährige sagte etwa, die Farbe hätte aus seiner Sicht zur Ermahnung der Bundesregierung an bislang nicht eingelöste Zusagen in Sachen Klimaschutz verbleiben sollen. Unis trügen in der Gesellschaft große Verantwortung und seien „super-öffentliche Orte“. Er bereue nicht, was passiert sei, so der Student, der aber einräumte, mit der Aktion nicht erreicht zu haben, was man gewollt habe.

    Staatsanwältin Rebecca Görtler plädierte auf Bewährungsstrafen für alle drei Angeklagten, weil diese einschlägig vorbestraft seien.

    Die Verteidiger der drei Angeklagten sahen keine Fälle von strafbarer, sondern höchstens von fahrlässiger, damit nicht strafbarer Sachbeschädigung verwirklicht – Stichwort abwaschbare Farbe. Die Ermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für eine Art von verwendeter Farbe ergeben, die eine sogenannte Substanzverletzung nach sich gezogen hätte. Einzige Konsequenz: Freispruch – für alle drei Angeklagten.

    Richter Nicolas Pfeil sah in seinem Urteil zu Geldstrafen von 1350, 2400 und 1050 Euro keine Notwendigkeit für Freiheitsstrafen. Strafen ja, weil die Angeklagten Sachbeschädigungen eingeräumt hätten, aber bei der Höhe des Sachschadens habe er keine belastbaren Angaben für eine strengere Verurteilung. Zwar hatte es im Dezember geheißen, der Schaden bei der Uni liege bei mindestens 10.000 Euro. Rechnungen oder Gutachten dazu lagen aber teils nicht vor, wie im Prozess deutlich wurde. In einem Rechtsstaat gelte, dass zwar Protest erlaubt sei, dass man aber niemand anderen schädigen dürfe, sagte Pfeil. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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