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Polizist gesteht Schuss am FCA-Stadion: Prozessbeginn mit Geständnis

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Prozess: Polizist räumt Schuss am FCA-Stadion ein und schildert Situation

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    Der Angeklagte Maximilian K. mit seinem Verteidiger Christian Jäckle.
    Der Angeklagte Maximilian K. mit seinem Verteidiger Christian Jäckle. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Zum Prozessstart um die Schussabgabe am FCA-Stadion vor einem Jahr hat der angeklagte Polizist Maximilian K. ein Geständnis abgelegt. Er räumte ein, seine Dienstwaffe am Nachmittag des 19. August 2023 auf dem Stadiongelände abgefeuert zu haben. Das Projektil verfehlte den Kopf eines anderen Beamten wohl nur um wenige Zentimeter, er stand danach unter Schock. Vier Polizisten, die sich im unmittelbaren Umfeld aufhielten, erlitten ein Knalltrauma.

    Laut Anklage begannen die beteiligten Beamten, die zum Unterstützungskommando (USK) der Bereitschaftspolizei gehörten und an diesem Tag in Rufbereitschaft im Einsatz waren, angesichts hoher Temperaturen damit, sich mit Wasserpistolen zu bespritzen. Diese Wasserschlacht soll mehrere Stunden gedauert haben, bis der Angeklagte, heute 28 Jahre alt, eine Schusshaltung einnahm. Dann soll er seine Dienstwaffe aus dem gesicherten Holster gezogen, seine Arme mit der Dienstwaffe in der Hand auf Brusthöhe ausgestreckt und einen Schuss in den Bus abgegeben haben. Im Dienstfahrzeug, das etwa einen Meter entfernt stand, waren zu diesem Zeitpunkt vier Beamte, ein weiterer befand sich auf der anderen Seite des Fahrzeugs. Das Geschoss landete in einem leeren Fanbus.

    Angeklagter Polizist sagt nach Schuss am Stadion des FC Augsburg aus

    Maximilian K., angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt sowie Sachbeschädigung, erklärte in der Verhandlung am Dienstag, er könne sich an den entscheidenden Ablauf nicht mehr genau erinnern. Er habe die Wasserpistole eines Polizeikollegen gesehen, einen Schritt nach hinten gemacht und im Kopf das Wort „Beschuss“ wahrgenommen. „Beschuss“ könne ein Signalbegriff für möglicherweise gefährliche Situation sein. Dann, sagte K., wisse er nur noch, dass er einen Knall gehört, an sich heruntergeschaut und gesehen habe, dass seine Hand an der Waffe am Holster gewesen sei. All dies habe zwischen zweieinhalb und drei Sekunden gedauert.

    Direkt danach, sagte K., habe er einen „kreidebleichen“ Kollegen wahrgenommen. Anschließend hätten die Beteiligten die Patronen im Magazin seiner Dienstwaffe kontrolliert und festgestellt, dass eine Kugel fehlte. Damit habe er Gewissheit gehabt, dass der Schuss aus seiner Waffe abgegeben worden sei. Er könne sich diesen Ablauf nur damit erklären, dass er „unzutreffend im Kopf mit dem Wort Beschuss gearbeitet“ habe, was einen „reflexhaften Bewegungsablauf“ ausgelöst habe, woraufhin sich der Schuss gelöst habe.

    Schuss-Prozess am Landgericht geht am Mittwoch weiter

    Am ersten Verhandlungstag kommen insgesamt sieben Zeuginnen und Zeugen zu Wort – darunter ein Beamter, der sich zur Ausbildung von USK-Beamten äußert, sowie Personen, die das Geschehen von weiter außerhalb beobachtet hatten. Am Mittwoch sollen dann die anderen USK-Beamten, die am Vorfall beteiligt waren, aussagen.

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