Es war der 16. März 2020, als die bayerische Staatsregierung im Zuge der Corona-Pandemie das öffentliche Leben durch Verbote weitgehend lahmlegte. So wurden Veranstaltungen verboten, Kinos und Theater geschlossen, im Einzelhandel durften nur mehr lebensnotwendige Geschäfte geöffnet bleiben. Viele Firmen, Selbstständige wie Musiker, Kabarettisten oder Gastronomen, wären vor dem Ruin gestanden, hätte der Staat nicht nach und nach rund ein Dutzend umfangreiche Hilfsprogramme aufgelegt, um unter anderem Umsatzausfälle auszugleichen. Bis heute sind allein in Bayern rund 450.000 Anträge eingereicht worden, die zentral von der IHK München und Oberbayern bearbeitet wurden. Manche Antragsteller waren mit ablehnenden Bescheiden nicht zufrieden, suchen nun ihr Recht bei den Verwaltungsgerichten. So auch in Augsburg. Ein Schaustellerbetrieb klagte gegen die IHK, es ging um eine Überbrückungshilfe in Höhe von rund 14.000 Euro.
Augsburg