Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Natur: Härtere Strafen für beschädigte Bäume am Bau?

Natur

Härtere Strafen für beschädigte Bäume am Bau?

    • |
    In Augsburg sollen Bäume bei Bauarbeiten besser geschützt werden, damit sie nicht geschädigt und am Ende gefällt werden.
    In Augsburg sollen Bäume bei Bauarbeiten besser geschützt werden, damit sie nicht geschädigt und am Ende gefällt werden. Foto: Jan Woitas, dpa

    Baumfällungen wegen Bauarbeiten sorgen gerade für viel Ärger. Sind Bäume in Augsburg nicht genügend geschützt, Herr Erben?

    Erben: Vorschriften gibt es, etwa die Augsburger Baumschutzverordnung oder DIN-Vorgaben für Bauvorhaben, wie man mit Bäumen umgehen muss. Das Problem ist: Die

    Erst die Aurnhammer-Straße, dann der Hauptbahnhof: Innerhalb nicht einmal eines Jahres gibt es den zweiten schweren Fall, wo Bäume bei Bauvorhaben schwer beschädigt und dann gefällt wurden, obwohl sie geschützt waren. Kann die Stadt die Vorschriften nicht durchsetzen?

    Baufirmen halten sich oft nicht an Auflagen

    Erben: Wir machen Auflagen für Bauvorhaben, um schützenswerten Baumbestand zu erhalten. Das war bei dem Vorhaben in der Gögginger Bürgermeister-Aurnhammer-Straße so und zuletzt am Hauptbahnhof. Bauträger und Baufirmen sind aber nicht genügend sensibilisiert, wie mit Bäumen umzugehen ist. Wir können aber auch nicht Tag und Nacht an einer Baustelle stehen und kontrollieren.

    Sie könnten härter durchgreifen. Nach Protesten der Gögginger Bevölkerung im vergangenen Frühjahr haben Sie Konsequenzen angekündigt. Was ist zu erwarten?

    Erben: Zusammen mit anderen Dienststellen entwickeln wir einen neuen Leitfaden, der den Baumschutz verbessern soll. Der Entwurf liegt vor. Vorgeschlagen wird beispielsweise, dass Bauherren vor Bauarbeiten finanzielle Sicherheitsleistungen hinterlegen müssen, die dem Wert geschützter Bäume auf ihrem Grundstück entsprechen. Ein weiteres Ziel ist, dass wir bei Verstößen gegen den

    Wann kommt das neue Regelwerk?

    Erben: Wir wollen den Leitfaden Mitte dieses Jahres in den städtischen Gremien zur Abstimmung stellen.

    Welche Sanktionen haben Bauherren bei Verstößen gegen den Baumschutz jetzt schon zu erwarten?

    Erben: Die Deutsche Bahn hat am Augsburger Hauptbahnhof die Auflage für Nachpflanzungen im Wert von 8400 Euro bekommen. Wir haben auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Bußgeld muss im Verhältnis zu kaputten Bäumen stehen

    Kann die Stadt beim Bußgeld bis an die Schmerzgrenze gehen, theoretisch wären das wohl 50.000 Euro?

    Erben: Wir können nicht einfach bis zur Höchstgrenze gehen. Das Bußgeld muss im Verhältnis zum Wert der Bäume stehen. Im Gögginger Fall wurde beispielsweise nachträglich festgestellt, dass einer der alten Bäume hohl und damit nur noch sehr wenig wert war. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

    Haben geringe Bußgelder eine abschreckende Wirkung?

    Erben: Strafen haben nur eine begrenzte Wirkung. Wir können alte Bäume bislang auch nicht wirklich schützen, wenn wir Verstöße entdecken. Die Untere Naturschutzbehörde kann keinen Baustopp verhängen. Sie muss sich mit dem Bauordnungsamt abstimmen. Bis dahin ist schon der nächste Graben gezogen und der Baum kaputt. Wenn wir auf den Baustellen häufiger kontrollieren sollen, geht das nur mit mehr Personal.

    Am Theater hat die Stadt kürzlich selber 20 Bäume fällen lassen, die unter Schutz standen. Warum ist das möglich?

    Erben: Die Bäume waren durch die Altstadtring-Verordnung tatsächlich besonders geschützt. Aber auch bei dieser Verordnung gibt es Ausnahmen, etwa, wenn ein Gebäude in seinem Bestand gefährdet oder in seiner Nutzbarkeit erheblich eingeschränkt wird. Unsere Argumentation war, dass unter dem neuen Orchester-Probengebäude ein Technikbau mit Löschwasserbecken nötig ist. Er war nur an dieser Stelle möglich.

    Gefällte Bäume am Theater waren Spenden

    Die Theaterbäume wurden über Spenden finanziert, werden sie ersetzt?

    Erben: Wir haben die Spender informiert, soweit es ging. Und wir werden für angemessenen Ersatz sorgen, das ist in der Fällgenehmigung festgelegt.

    Auch in der Gögginger Butzstraße will ein Bauherr größere Bäume beim früheren Restaurant Rossini fällen. Ein Gutachter hat schwere Schäden durch falschen Baumschnitt festgestellt. Warum können solche Bäume nicht stehenbleiben? Fledermäuse und Höhlenbrüter würden profitieren ...

    Erben: Die Stadt macht das im einen oder anderen Fall mit städtischen Bäumen. Wir können aber nicht die Verkehrssicherungspflicht für private Bäume übernehmen. In diesem Fall spielt die Sicherheit eine entscheidende Rolle.

    Kann die Stadt einschreiten, wenn Grundeigentümer Bäume falsch zurückschneiden?

    Erben: Privater Baumschnitt erfolgt nach unseren Erfahrungen sehr oft unfachmännisch. Wir können nur appellieren, dass uns Bürger informieren, wenn sie den Verdacht haben, dass Bäume falsch gepflegt werden. Wir schauen uns das vor Ort an. Mit diesem Aufruf will ich nicht das Denunziantentum fördern. Wir wollen vielmehr für den Baumschutz sensibilisieren.

    Wie stark beschäftigt Sie als Umweltreferent der Schutz der Bäume?

    Erben: Mich beschäftigen nicht nur die Fällungen sehr. Ich befasse mich auch sehr intensiv damit, gute neuen Baumstandorte in der Stadt zu finden. Das Grün in Augsburg soll nicht abnehmen. Bäume verbessern auch das Stadtklima.

    Interview: Eva Maria Knab

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden