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Nach Schüssen in Augsburger Armenhausgasse: Angeklagter wird aus Haft entlassen

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Nach Schüssen in Armenhausgasse: Angeklagter wird aus Haft entlassen

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    Als in Augsburgs Innenstadt im Januar Schüsse fielen, riefen Anwohner die Polizei. Hinter dem Vorfall steckte ein betrügerisches Geschäft, das erneut vor Gericht verhandelt wurde.
    Als in Augsburgs Innenstadt im Januar Schüsse fielen, riefen Anwohner die Polizei. Hinter dem Vorfall steckte ein betrügerisches Geschäft, das erneut vor Gericht verhandelt wurde. Foto: David Inderlied, dpa (Symbolbild)

    Mit Schüssen aus einer Schreckschusspistole hat ein heute 21-Jähriger im Januar mehrere Menschen in der Augsburger Innenstadt in Angst versetzt. Nachdem der Angeklagte im Juni vor dem Amtsgericht noch zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden war, hat das Landgericht im Berufungsverfahren als nächsthöhere Instanz die Strafe herabgesetzt. Wieder in Freiheit durfte der junge Mann mit seiner Familie nach Hause fahren.

    Donnerstagnachmittag, 18. Januar, in der Armenhausgasse/Ecke Maximilianstraße. Drei junge Männer aus München erwarteten in der Innenstadt einen damals 27-jährigen Augsburger. Das spätere Opfer hatte ihnen über ein Kleinanzeigenportal ein angeblich hochwertiges iPhone für 1000 Euro abgekauft, nun sollten Telefon und Bargeld die Besitzer wechseln. Als der 27-Jährige bei dem Treffen bemerkte, dass es sich bei dem Smartphone um eine Fälschung handelte, kam es zum Streit. Dabei wurde dem Augsburger Reizgas ins Gesicht gesprüht, zudem fielen fünf oder sechs Schüsse aus einer Pistole, die ihn einschüchtern sollten. Die Schüsse riefen die Polizei auf den Plan. Verängstigte Anwohner hatten den Notruf gewählt.

    Rechtsmittel gegen die Verurteilung am Augsburger Amtsgericht eingelegt

    Als die Polizei am Tatort eintraf, waren die drei Täter samt Geld und Telefon bereits wieder Richtung München entschwunden. Anfang Juni war der zur Tatzeit noch 20-Jährige, der als Rädelsführer und Pistolenschütze galt, zu einer zweieinhalbjährigen Jugendfreiheitsstrafe verurteilt worden. Seine beiden Komplizen kamen mit 18 und 24 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung davon. Gegen die Verurteilung hatten sowohl der inzwischen 21-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt, weswegen es jetzt zur erneuten Verhandlung kam. Der Einspruch war aber auf den sogenannten Rechtsfolgenausspruch beschränkt worden. Das heißt, nur die Höhe der Strafe sollte noch einmal überprüft werden.

    Doch dann wurde mehr über die Tat gesprochen, als vorhergesehen. Anders als in der Vorinstanz war diesmal auch der geschädigte, inzwischen 28-Jährige als Zeuge geladen. Und der war mit seinem entspannten Verhalten zweifellos mit ein Grund dafür, dass der Angeklagte letztendlich eine mildere Strafe bekam. Er habe sich schon gewundert, so der Geschädigte, als er in der Zeitung von dem Prozess gelesen und festgestellt habe, dass ausgerechnet der 21-Jährige ins Gefängnis musste. Dabei seien es doch die beiden Komplizen gewesen, die ihm mit Pfefferspray und Gewalt mehr zugesetzt hätten. Er erklärte, dass er sich angesichts der Schreckschusswaffe keine großen Sorgen gemacht habe. Selbst nicht, als die fünf oder sechs Schüsse gefallen seien.

    Weitere Pluspunkte sammelte der Angeklagte mit einem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich. 3000 Euro Schmerzensgeld seien dem Geschädigten inzwischen überwiesen worden, berichteten die Verteidiger Andreas Thomalla und Irmak Sezer. Und nachdem es Unklarheiten über eine Entschädigung für die 1000 Euro gegeben hatte, die dem Augsburger abgeknöpft worden waren, wurden Nebenklägervertreterin Martina Sulzberger 1000 Euro auf den Tisch gelegt, als weiteres Zeichen des guten Willens.

    Schüsse in Armenhausgasse: Angeklagter zeigte deutliche Reue

    Verteidiger Sezer präsentierte zudem einen Anstellungsvertrag für den Angeklagten. Sein Mandant könne die Stelle antreten, sobald er in Freiheit sei. Das überzeugte Staatsanwältin Rebecca Görtler, die auch schon im Juni zuständig gewesen war und eine Vollzugsstrafe durchgesetzt hatte. Weil der Angeklagte nunmehr deutliche Reue und eine Entwicklung hin zum Guten gezeigt habe, forderte sie nun zwei Jahre Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dem schloss sich Nebenklägervertreterin Sulzberger an. Auch die Verteidiger plädierten auf ein Strafmaß im bewährungsfähigen Bereich.

    Zwei Jahre Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht entschied das Gericht unter Vorsitz von Nicolas Pfeil. Pfeil machte dem Angeklagten klar, dass er bei der Einhaltung der Bewährungsauflagen genau hinschauen werde. Sollte der Angeklagte nicht seiner Verpflichtung zum umgehenden Antritt einer sozialpflichtigen Arbeitsstelle von mindestens 20 Wochenstunden nachkommen, werde das Gericht in Sachen Bewährung nachfassen. Anschließend wurde der Haftbefehl aufgehoben. Der Angeklagte wurde von seiner Familie im Gerichtssaal in Empfang genommen.

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