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Das kostet Falschparken in Augsburg
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Das kostet Falschparken in Augsburg
18.12.17, 19:08 Uhr
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Wir haben bei der Verkehrsüberwachung der Stadt Augsburg nachgefragt, wo Parken verboten ist und wie teuer ein Vergehen kommen kann.Parken im eingeschränkten Haltverbot /Haltverbot:Beide Vergehen kosten mindestens 15 Euro. Wer länger als eine Stundeverbotswidrig parkt, muss 25 Euro bezahlen. Gleicher Tarif gilt, wennman andere behindert.
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Wir haben bei der Verkehrsüberwachung der Stadt Augsburg nachgefragt, wo Parken verboten ist und wie teuer ein Vergehen kommen kann.Parken im eingeschränkten Haltverbot /Haltverbot:Beide Vergehen kosten mindestens 15 Euro. Wer länger als eine Stundeverbotswidrig parkt, muss 25 Euro bezahlen. Gleicher Tarif gilt, wennman andere behindert.
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Verkehrsberuhigter Bereich:Hier ist das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Wer außerhalb dieser Markierungen parkt, muss 10 Euro bezahlen.
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Verkehrsberuhigter Bereich:Hier ist das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Wer außerhalb dieser Markierungen parkt, muss 10 Euro bezahlen.
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Parken ohne Parkscheibe:Wer vergisst, die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen,dem werden fünf Euro berechnet. Ab einer halben Stunde werden bereits10 Euro fällig. Wer länger als eine Stunde ohne die Plakette steht,kann ein Knöllchen über 15 Euro am Scheibenwischer hängen haben.
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Parken ohne Parkscheibe:Wer vergisst, die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen,dem werden fünf Euro berechnet. Ab einer halben Stunde werden bereits10 Euro fällig. Wer länger als eine Stunde ohne die Plakette steht,kann ein Knöllchen über 15 Euro am Scheibenwischer hängen haben.
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Parken auf Schienen:Wer auf Schienen parkt wird mit 25 Euro zur Kasse gebeten. Werdenandere behindert, kostet das Vergehen schon 35 Euro. Kann die Bahn ihreFahrt nicht fortsetzen, muss man damit rechnen, abgeschleppt zu werden,zu diesen Kosten können noch Forderungen wegen Nutzungsausfällen kommen.
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Parken auf Schienen:Wer auf Schienen parkt wird mit 25 Euro zur Kasse gebeten. Werdenandere behindert, kostet das Vergehen schon 35 Euro. Kann die Bahn ihreFahrt nicht fortsetzen, muss man damit rechnen, abgeschleppt zu werden,zu diesen Kosten können noch Forderungen wegen Nutzungsausfällen kommen.
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Parken auf dem Gehweg:Mal schnell auf dem Gehweg parken und zum Bäcker gehen kann 15 Euro kosten. Werden Fußgänger behindert, sind 25 Euro fällig.
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Parken auf dem Gehweg:Mal schnell auf dem Gehweg parken und zum Bäcker gehen kann 15 Euro kosten. Werden Fußgänger behindert, sind 25 Euro fällig.
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Überziehen der Parkzeit:Ist das Parkticket abgelaufen, hat man noch 30 Minuten Zeit, sein Autozu erreichen und wegzufahren. Wer diese 30 Minuten überschreitet, mussmit 10 Euro Strafe rechnen. Ab einer Stunde sind es 15 Euro.
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Überziehen der Parkzeit:Ist das Parkticket abgelaufen, hat man noch 30 Minuten Zeit, sein Autozu erreichen und wegzufahren. Wer diese 30 Minuten überschreitet, mussmit 10 Euro Strafe rechnen. Ab einer Stunde sind es 15 Euro.
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Parken auf der Straße:Wer am rechten Fahrbahnrand parkt, kann das tun. Unter zweiBedingungen. Erstens: Es gibt kein Verkehrsschild, das das Parkenverbietet oder einschränkt. Zweitens: Nach Abstellen des Fahrzeugsverbleibt eine Restbreite der Straße von mindestens drei Metern. Istdas nicht so, kann die Politesse ein Knöllchen über 15 Euro ausstellen.Wird jemand behindert, dann kostet das Vergehen 25 Euro.
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Parken auf der Straße:Wer am rechten Fahrbahnrand parkt, kann das tun. Unter zweiBedingungen. Erstens: Es gibt kein Verkehrsschild, das das Parkenverbietet oder einschränkt. Zweitens: Nach Abstellen des Fahrzeugsverbleibt eine Restbreite der Straße von mindestens drei Metern. Istdas nicht so, kann die Politesse ein Knöllchen über 15 Euro ausstellen.Wird jemand behindert, dann kostet das Vergehen 25 Euro.
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Dann wird abgeschleppt:Auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Augsburg wird keinerabgeschleppt, nur weil er sein Auto mal zu lange stehen lässt oderkeinen Parkschein gelöst hat. Polizeisprecher Robert Göppel: „Wirlassen in der Regel dann abschleppen, wenn durch den Falschparker derVerkehr behindert wird oder durch ihn eine Gefahr besteht – zumBeispiel bei einem Auto, das in einer Feuerwehrzufahrt steht.“
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Dann wird abgeschleppt:Auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Augsburg wird keinerabgeschleppt, nur weil er sein Auto mal zu lange stehen lässt oderkeinen Parkschein gelöst hat. Polizeisprecher Robert Göppel: „Wirlassen in der Regel dann abschleppen, wenn durch den Falschparker derVerkehr behindert wird oder durch ihn eine Gefahr besteht – zumBeispiel bei einem Auto, das in einer Feuerwehrzufahrt steht.“
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So teuer kann Abschleppen werden:Wenn die Polizei den Abschleppwagen ruft, werden rund 150 Euro fällig –für die Ordnungswidrigkeit und die Kosten des Abschleppunternehmens.Auf Privatparkplätzen wird es oft ähnlich teuer – oder sogar nochteurer. Wer eine Straßenbahn so blockiert, dass Ersatzbusse eingesetztwerden, muss auch mal bis zu 1000 Euro berappen.
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So teuer kann Abschleppen werden:Wenn die Polizei den Abschleppwagen ruft, werden rund 150 Euro fällig –für die Ordnungswidrigkeit und die Kosten des Abschleppunternehmens.Auf Privatparkplätzen wird es oft ähnlich teuer – oder sogar nochteurer. Wer eine Straßenbahn so blockiert, dass Ersatzbusse eingesetztwerden, muss auch mal bis zu 1000 Euro berappen.
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