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Theater Augsburg: Jetzt gilt: Staatstheater Augsburg

Theater Augsburg

Jetzt gilt: Staatstheater Augsburg

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    Der weiß-blaue Himmel leuchtet über dem Theater Augsburg – ab heute ist das Haus Staatstheater. Bis der Spielbetrieb im Großen Haus aufgenommen werden kann, wird es allerdings noch wegen der Generalsanierung dauern.
    Der weiß-blaue Himmel leuchtet über dem Theater Augsburg – ab heute ist das Haus Staatstheater. Bis der Spielbetrieb im Großen Haus aufgenommen werden kann, wird es allerdings noch wegen der Generalsanierung dauern.

    Was für ein Lauf, was für eine Karriere, welche Beförderung! Am 17. April 2018 war das Theater Augsburg als ein Haus mittlerer Größe und als ein Eigenbetrieb noch eine städtische Bühne. Am 18. April 2018 aber kündigte Ministerpräsident Markus Söder an, dass diese städtische Bühne künftig ein Staatstheater sein werde. Und heute nun, am 1. September 2018, nach weniger als einem halben Jahr, ist der Frosch ins Wasser gehüpft. Von heute an heißt es offiziell: „Stiftung

    Und damit besitzen nun auch die drei größten bayerischen Städte ein oder mehrere Staatstheater: München, Nürnberg, Augsburg. Der repräsentative Name ist das eine. Die leitende, verwaltende und kontrollierende Stiftungskonstruktion, die dahintersteht, ist das Zweite. Und deren Satzung das Dritte. Wir haben diese, die nach dem Vorbild des Staatstheaters Nürnberg ausgearbeitet wurde, angeschaut – und geben ihre Kernsätze an dieser Stelle wieder.

    Eine breite Teilnahme an kultureller Bildung

    So eine Satzung beginnt mit dem Stiftungszweck. Und dieser lautet zusammengefasst: die Förderung der darstellenden Kunst im Interesse einer weiteren Stärkung der Stadt Augsburg als Metropole. Zu spielen sind dabei Werke aus verschiedenen Epochen – wobei das Augenmerk auf spezielle Augsburger Belange zu richten ist und auch zeitgenössische Stücke angemessen zu berücksichtigen sind. „Die Aufführungen sollen möglichst vielen Interessenten generationsübergreifend zugänglich sein, um eine breite Teilnahme an kultureller Bildung zu ermöglichen.“ Da klingt er wieder an, der Bildungsauftrag des Theaters.

    Bislang wurde das Theater Augsburg durch städtische Gremien und Köpfe kontrolliert, beaufsichtigt und beraten: Oberbürgermeister, Kulturreferent(in), Stadtrat, Kulturausschuss. Diese Aufgaben fallen künftig dem sechsköpfigen Stiftungsvorstand zu und dem 14-köpfigen Stiftungskuratorium. Intendant André Bücker und der kaufmännische Direktor Friedrich Meyer, die den Stiftungsvorstand bilden und für den Spiel- und Wirtschaftsplan sowie deren Realisierung verantwortlich sind, haben künftig ihre Konzeptionen dem Stiftungsrat vorzulegen, der aus folgenden Personen bestehen wird: Oberbürgermeister Kurt Gribl, Zweite Bürgermeisterin Eva Weber, Kulturreferent Thomas Weitzel.

    Der Stiftungsrat gestaltet die Eintrittspreise

    Auf Freistaatsseite ist man zum Start des Staatstheaters noch nicht so weit. Dort wird man auf kommende Woche vertröstet, wenn die Namen in München bekannt gegeben werden sollen. Allerdings ist davon auszugehen, dass Wissenschafts- und Kunstministerin Marion Kiechle im Stiftungsrat sitzt, weil die Stiftungssatzung auch „das für Kunst zuständige Mitglied der bayerischen Staatsregierung“ fordert. Durch die Zusammensetzung des Stiftungsrats wird jedenfalls klar ersichtlich, dass das Staatstheater Augsburg sowohl in freistaatlicher wie städtischer Verantwortung steht. Den Vorsitz im Stiftungsrat stellt für die ersten drei Jahre die Stadt.

    Zu den Aufgaben des Stiftungsrats gehört die Gestaltung der Theater-Eintrittspreisstruktur (plus „Freikartenwesen“, wie es so schön heißt), dazu die Bestellung der Mitglieder des Stiftungskuratoriums und – besonders wichtig – die Vertragsabschlüsse nicht nur mit dem Intendanten und dem kaufmännischen Direktor, sondern auch mit den Spartenleitern. Bei der Ernennung von Spartenleitern steht dem Stiftungsrat sogar ein Vorschlagsrecht zu. Dieser Stiftungsrat hat seine Beschlüsse einstimmig zu fassen.

    Die Verteilung der Kosten

    Das 14-köpfige Stiftungskuratorium, dessen Zusammensetzung ebenfalls noch nicht feststeht, hat den Stiftungsvorstand und den Stiftungsrat „in künstlerischen und wirtschaftlichen Fragen sowie in stadtgesellschaftlicher Hinsicht zu beraten“.

    So interessant die Satzung auch ist, noch interessanter ist die Verteilung der Kosten für das Staatstheater: halbe-halbe. Das bedeutet in der Praxis, dass für die Stadt Augsburg der Finanzierungsanteil von gut 16 Millionen Euro erst einmal um bis zu 2,9 Millionen Euro sinkt, was der Freistaat ausgleicht. Perspektivisch soll aber in den kommenden Jahren der Anteil der Stadt Augsburg wieder auf die Höhe von 2017/2018 anwachsen, sodass das Staatstheater insgesamt über einen deutlich höheren Etat verfügt, um die ausgewiesen angestrebte künstlerische Qualitätssteigerung zu erreichen. Eine Win-win-Situation für das Haus, die Stadt, den

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