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Serie: Die konservative Gegenrevolution

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Die konservative Gegenrevolution

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    Veranstaltung mit Mitgliedern der Stadtwehr und Bürgern der Stadt am Denkmal im Fronhof, das als „Sieges- und Friedensdenkmal“ bezeichnet wurde. Die Aufnahme entstand 1920 vermutlich aus Anlass des ersten Jubiläums der Gründung der Stadtwehr. Die Stadtwehrangehörigen waren als Soldaten zumeist Teilnehmer im Ersten Weltkrieg und enttäuscht über den Ausgang dieses Krieges. Darum wurde als Ort der Feier ein Siegesdenkmal gewählt.
    Veranstaltung mit Mitgliedern der Stadtwehr und Bürgern der Stadt am Denkmal im Fronhof, das als „Sieges- und Friedensdenkmal“ bezeichnet wurde. Die Aufnahme entstand 1920 vermutlich aus Anlass des ersten Jubiläums der Gründung der Stadtwehr. Die Stadtwehrangehörigen waren als Soldaten zumeist Teilnehmer im Ersten Weltkrieg und enttäuscht über den Ausgang dieses Krieges. Darum wurde als Ort der Feier ein Siegesdenkmal gewählt. Foto: Stadtarchiv, Nachlass Pfaff

    „Auf dem Plärrer konnte nun endlich nach Wiederkehr der Ruhe in unserer Stadt das gewohnte Leben und Treiben beginnen. Neben den verschiedenen Zauber- und Varietétheatern fällt namentlich die große Zahl der Karussells aller Gattungen und Schiffschaukeln auf. Mehrere ‚Dumme Augusts‘ und ‚schöne Emils‘ sorgen für harmlose Heiterkeit.“ So berichtet die Neue Augsburger Zeitung am 28. April 1919.

    Doch während sich auch Bertolt Brecht und seine Freunde auf dem Frühjahrsplärrer vergnügen, wird Augsburg zum Aufmarschort für das weitere Vorgehen gegen das von „jüdischen Bolschewisten“ in „Geiselhaft genommene“ München, so die rechtsnationale Propaganda, die durch Gerüchte über angebliche Exzesse und Übergriffe der „Roten“ angeheizt wird. In der Folge lassen sich daher auch viele

    Anfang Mai 1919 marschiert er mit regierungstreuen Militärverbänden und Freikorps in München ein. Diese gehen dabei äußerst brutal gegen alle Männer vor, die nur im Verdacht stehen, „Rote“ zu sein. Von der Waffe wird rücksichtslos Gebrauch gemacht, hunderte „Verdächtige“ werden so einfach erschossen und deren Leichen oftmals grauenhaft verstümmelt. Walter Brecht schreibt rückblickend: „Was man bei solchen Vorgängen sah, bei denen Menschen erschreckt, eingeschüchtert und gedemütigt wurden, war quälend. Es hatte sich gezeigt, daß die Freikorpsangehörigen grausamer, entsetzlicher Handlungen fähig waren und einzelne sich nicht gescheut hatten, selbst an Toten ihren Haß schandbar auszulassen. In schweren Zweifeln fragten wir uns, ob wir mit dem freiwilligen Beitritt zum Freikorps der Weißen das Rechte und nicht nur das Richtige getan hatten.“

    Um erneute „revolutionäre Unruhen“ zu verhindern, wird in Augsburg zudem Ende April eine „Stadtwehr“ gegründet. Ihr treten ebenfalls vor allem konservativ eingestellte Männer bei, vielfach städtische Angestellte und Beamte, die für ihre Dienstzeiten bei der

    Im Mai 1919 beginnen die Prozesse gegen die Akteure der „Osterunruhen“, dabei müssen sich erst einfache Beteiligte verantworten, denen „Aufruhr“ und „gemeingefährliche Handlungen“ vorgeworfen werden. So wird dem 26-jährigen Spengler Franz St. zur Last gelegt, „vom Balkon des Anwesens Schöpplerstraße aus mehrere scharfe Gewehrschüsse stadteinwärts in der Richtung gegen den Katzenstadel abgegeben zu haben. Für ihn lautet das Urteil auf die empfindliche Strafe von zwei Jahren Gefängnis“, wie die SVZ zu berichten weiß.

    Der erst 19 Jahre alte Bäckergehilfe Joseph H., der lediglich an beiden Osterfeiertagen an der Wertachbrücke und in Oberhausen „Posten“ stand, kommt hingegen mit sechs Monaten Gefängnis davon.

    Ab Juni 1919 werden die vermeintlich politisch Verantwortlichen vor „Standgerichte“ gestellt, die jeweils mit zwei Berufsrichtern und zwei Offizieren besetzt sind. Die Verhandlungen dauern selten länger als zwei Tage.

    Am 14. Juli findet so unter strengen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen den 48-jährigen Führer der ehemaligen Arbeiter-Schutzwache Wilhelm Olschewski statt. Er wird beschuldigt, einen Versuch zur gewaltsamen Änderung der Verfassung gemacht, also „Hochverrat“ begangen zu haben. Während die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe von 15 Jahren fordert, lautet das Urteil lediglich auf sieben Jahre Festungshaft. Die Begründung führt aus: „Der Angeklagte gibt zu, für die Räterepublik tätig gewesen zu sein. […] Das Gericht ist also überzeugt, daß der Angeklagte bestrebt war, die Verfassung zu ändern. Der Angeklagte braucht dazu nicht selbst Gewaltakte unternommen zu haben. Dem Angeklagten wurden im weitesten Maße aber mildernde Umstände zugebilligt. Es wurde anerkannt, daß er – wenn er auch heute seine damalige patriotische Gesinnung verleugnet – als Soldat im vollsten Maße seine Pflicht getan hat und daß er auch vor

    Die härteste Strafe erhält der 50-jährige Kaufmann Philipp Böhrer, der Anfang Juli vor dem Standgericht Augsburg steht und dabei vor allem von Mitgliedern der MSPD schwer belastet wird. So bekundet der Zeuge Nagenrauft von der MSPD, „daß

    Nicht zuletzt bezeichnet als Zeuge auch der ehemalige Stadtkommandant Edelmann (MSPD) den Angeklagten als einen der Haupttäter und Hauptschuldigen an den blutigen Ostervorgängen und diesen selbst als einen feigen, hinterlistigen Menschen.

    Das Urteil für Böhrer lautet wegen Beihilfe zum Hochverrat auf eine Zuchthausstrafe von zwölf Jahren.

    Hart fällt auch das Urteil gegen den 33-jährigen verheirateten Monteur Peter Blößl aus, dem ebenfalls vorgeworfen wird, „auf den Sturz der bestehenden Regierung und Änderung der Verfassung mittels Gewalt“ hingearbeitet zu haben: Er wird zu 10 Jahren Festungshaft verurteilt. „Als strafmildernd kam die bisherige Straflosigkeit und seine dreimalige Verwundung in Betracht, aber erschwerend der Umstand, daß Blößl ein hochbegabter intelligenter Mensch sei, der diese Gaben gebraucht habe, die Gefahr, in der unser Volk sich befindet zu vergrößern“, heißt es in der Urteilsbegründung. Auch hier wird deutlich, dass in den Urteilen der vermeintliche „Charakter“ des Beschuldigten sowie dessen Verdienste im Weltkrieg berücksichtigt werden.

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