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Kriminalität: Party-Schläger bekommen in Augsburg Innenstadt-Verbot

Kriminalität

Party-Schläger bekommen in Augsburg Innenstadt-Verbot

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    Ein Streifenwagen der Polizei in der nächtlichen Maximilianstraße.
    Ein Streifenwagen der Polizei in der nächtlichen Maximilianstraße. Foto: Ruth Plössel (Symbolbild)

    Die Stadt greift gegen nächtliche Party-Schläger, notorische Drogendealer und Täter, die Polizisten oder andere Einsatzkräfte angreifen, schärfer durch: Wer durch entsprechende Taten auffällt, muss damit rechnen, für ein Jahr aus der nächtlichen Innenstadt verbannt zu werden. Bei Drogendelikten gilt eine entsprechende Regelung für Königsplatz und Helmut-Haller-Platz in Oberhausen, die als Brennpunkte gelten.

    „Wir machen präventive Angebote wie die Nachtmanager, aber es braucht repressive Maßnahmen für die, bei denen eine Ansprache nicht gelingt“, so Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD). In den vergangenen zwei Jahren seien entsprechende Verbote für zwölf Personen ausgesprochen worden. Ab sofort könne gegen Bürger auch ein Betretungsverbot für die nächtliche Innenstadt verhängt werden, wenn diese nachts Polizisten angreifen.

    Die Idee, notorischen Partyschlägern ein Aufenthaltsverbot für die Innenstadt und das Areal um den Riedingerpark mit seinen Diskos zu verpassen, wird schon seit etlichen Jahren diskutiert. Seit gut zwei Jahren greift die Stadt durch – entsprechende Überlegungen wurden dem Stadtrat damals zwar vorgestellt, die Umsetzung geschah aber ohne Information der Öffentlichkeit. Man habe, so Wurm am Mittwoch vor den Medien, erst abwarten wollen, wie sich die Maßnahme bewähre.

    Innenstadt-Verbot für Party-Schläger: "Es geht um die schweren Fälle"

    Laut Robert Kühnel, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Mitte, gab es im vergangenen Jahr 461 Fälle von Körperverletzungen im Nachtleben. Für ein Betretungsverbot komme aber nur ein Teil in Frage. „Es geht um schwere Fälle, in denen beispielsweise jemand schon wehrlos am Boden liegt und dort weiter malträtiert wird“, so Wurm. Berücksichtigt werde auch, ob jemand schon mit ähnlichen Taten bei der Polizei vermerkt ist. Daraus, so Wurm, lasse sich die Wahrscheinlichkeit für Wiederholungen in der Zukunft ableiten. Seit dem Sommer 2017 habe die Stadt, nachdem sie von der Polizei entsprechende Fälle vorgelegt bekam, sechs Betretungsverbote ausgesprochen. Sie gelten freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 22 und 6 Uhr.

    Bei der Drogenkriminalität gab es bisher ebenfalls sechs Verbote für Königsplatz und Helmut-Haller-Platz. Es gehe dabei nicht um den gewöhnlichen Konsum von Drogen, so Wurm. Wer aber regelmäßig als Dealer auffalle, müsse mit einem Verbot rechnen, sich zwischen 14 und 6 Uhr an den Plätzen aufzuhalten.

    Wer sich widersetzt, zahlt 2000 Euro Zwangsgeld

    Wer trotz eines Verbots vor Ort erwischt wird, muss mit einem Zwangsgeld von 2000 Euro (Nachtleben) bzw. 1000 Euro (Drogenkriminalität) rechnen. Von den Partyschlägern hielt sich die Mehrheit ans Verbot (oder wurde zumindest nicht erwischt), im Drogenbereich fiel die Hälfte trotz des Verbots bei Routinekontrollen an einem der Plätze auf. Stadt und Polizei sind trotzdem zufrieden. Man wolle, indem man die Maßnahmen nun öffentlich mache, auch ein Warnsignal an mögliche Täter setzen. Mit den Betretungsverboten, so Kühnel, gelinge es, schwarze Schafe unter den Nachtschwärmern gezielt aus dem Verkehr zu ziehen, ohne die Masse vom friedlichen Feiern abzuhalten.

    Ab sofort können auch Angriffe auf Polizisten oder andere Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Rettungsdienst oder Ordnungsdienst ein Betretungsverbot zur Folge haben, wenn sie sich nachts in der Innenstadt zugetragen haben. Polizisten seiner Dienststelle seien vergangenes Jahr 48 Mal angegriffen worden, davon 16 Mal im Nachtleben. „Bei einem Betretungsverbot reden wir nicht von Fällen, wo sich zwei Parteien schlägern und wir mit Beamten dazwischengehen“, so Kühnel. Dafür seien die Polizisten ausgebildet. Das Problem seien gezielte Angriffe, bei denen Augsburg im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz einnimmt.

    Polizist geht nach Faustschlag ohnmächtig zu Boden

    Kühnel erzählt von einem Fall, wo eine Streife wegen einer aufkeimenden Schlägerei in eine Disko gerufen wurde und der Polizist, der als erster den Club betrat, ohne Vorwarnung eine Faust ins Gesicht bekam und ohnmächtig zu Boden ging. Oder von einem Mann, der vergangenes Jahr alkoholisiert vom Türsteher eines Clubs abgewiesen wurde, dann laut Ermittlungen seine eigene Freundin würgte und beim Eintreffen der Polizei die Beamten angriff. Bei Aufnahme der Personalien habe sich herausgestellt, dass der Mann im vergangenen Jahr unter anderem wegen sechs Körperverletzungen auffällig geworden sei.

    Betretungsverbot unabhängig vom Gerichtsverfahren

    Rechtlich gesehen werden die Betretungsverbote unabhängig von Gerichtsverfahren und Urteilen wegen der dahinterstehenden Straftaten verhängt. Es handle sich, so Wurm, um keine Strafe, sondern diene der vorbeugenden Verhinderung von Straftaten. Allerdings bedeutet dies auch, dass die Betretungsverbote schon verhängt werden können, bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Laut Kühnel kämen für Betretungsverbote nur Fälle in Frage, die sich etwa aufgrund von klaren Zeugenaussagen relativ eindeutig darstellen. Man sei sich, so Wurm, darüber im Klaren, dass die Betretungsverbote einen „starken Eingriff in die Rechte des Einzelnen“ darstellen.

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