Baureferent Steffen Kercher würde es begrüßen, wenn das marode Kongressparkhaus bald komplett abgerissen wird. Dies sagt er auf Anfrage unserer Redaktion. Kercher stellt klar, dass diese Entscheidung nicht in der Hand der Stadt liege: "Es liegt zuerst in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer Verantwortung für ihr Eigentum zu übernehmen." Vonseiten der Stadt Augsburg seien die hierfür notwendigen Genehmigungen bereits vor längerem erteilt worden, so Kercher. Der Baureferent spricht mit Blick auf die Bauruine von "einem seit vielen Jahren bestehenden sehr traurigen Zustand in prominenter Lage". Auf Nachfrage erläutert Kercher, warum die Stadt selbst einen Komplettabriss nicht anordnen werde. Dass der Überbau am Parkdeck jedoch entfernt werden soll, wird nochmals untermauert.
Das Kongressparkhaus darf seit Herbst 2022 nicht mehr genutzt werden. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hatte die Stadt eine Abrisserlaubnis ausgestellt. Die Eigentümer sind sich jedoch nicht einig. Mehrheitsgesellschafter Bernhard Spielberger möchte abreißen und komplett neu bauen. Entsprechende Pläne hat er in dieser Woche präsentiert. Spielberger möchte ein unterirdisches Parkhaus errichten, darüber soll eine Seniorenresidenz entstehen. Notwendig wäre dabei eine geänderte Verkehrsführung.
Kongressparkhaus in Augsburg: Eigentümer streiten vor Gericht
Der Geschäftsmann Jürgen Wowra, der ebenfalls Anteile hält, stimmt einem Komplettabriss nicht zu. Für ihn bestehe die Möglichkeit, die Parketagen zu sanieren. Baureferent Kercher sagt dazu: "Nach aktuellem Kenntnisstand sind gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den unterschiedlichen Eigentümerschaften in Gange, in deren Rahmen auch der Vollzug des Rückbaus zivilrechtlich vom Gericht untersagt wurde." Im Klartext: Spielberger darf trotz seiner Mehrheit in der Eigentümergemeinschaft nicht abreißen. Insofern, so Kercher, sehe die Stadt keine Handhabe sich in das gerichtliche Verfahren – für oder gegen eine Partei – einzubringen. Auch von unabhängigen Verwaltungsrechts-Experten ist zu hören, dass die Stadt einen Abriss des Parkhauses wohl nur dann anordnen könnte, wenn konkret Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht. Dass Kongresshallen-Besucher Parkplätze brauchen und sich Parkhaus-Eigentümer uneins über Sanierung oder Neubau sind, rechtfertige nicht einen enteignungsähnlichen Eingriff in Privateigentum.
Kongressparkhaus in Augsburg: Stadt will Betonstützen entfernen lassen
Auch Kercher sagt, dass die Handlungsmöglichkeiten der Stadt eingeengt seien, wenn es um einen "solch schwerwiegenden Eingriff ins grundgesetzlich geschützte Eigentum" gehe. Lediglich für die aufgestockte Wohnbau-Ruine hat die Stadt mit Blick auf Absturzgefahr ein Verfahren für eine Abrissverfügung in Gang gebracht. Aus Sicherheitsgründen sollen die Betonstützen inklusive des unvollendeten Bauwerks entfernt werden. Es gab vor Jahren die Überlegung, auf das Parkdeck eine Wohnbebauung zu setzen.
Das Bauordnungsamt ordnet die Situation so ein: "Grund für die Einleitung des Verfahrens ist die mangelnde Standsicherheit des Überbaus. Die jetzt festgestellte Verschlechterung des Bauzustands ist als gravierend einzustufen, ein längeres Warten auf eine Einigung der Eigentümergemeinschaft ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht mehr vertretbar." Mit einer Entscheidung sei innerhalb weniger Wochen zu rechnen. Die Stadt hat Teile im Umfeld des Parkhauses gesperrt. Das Gebiet wurde zwischenzeitlich räumlich ausgeweitet, Sperrzäune verhindern den Zutritt.
Kercher unterstreicht, dass er sich über eine von allen Seiten getragene Lösung freuen würde. Er selbst als Baureferent stehe "selbstverständlich allen beteiligten Grundstückeigentümern, wie bisher auch, jederzeit für gemeinsame Gespräche in Bezug auf eine bauliche Entwicklung zu Verfügung" Der Vorstoß von Spielberger, der einen Bauvorschlag eingereicht habe, eröffne die Möglichkeit, "erneut in einen konstruktiven Dialog einzutreten". Voraussetzung sei aber, "dass die Bereitschaft aller beteiligten Personen auch vorliegt".
Wowra scheint aber nicht in diese Richtung zu denken. Er kündigte gegenüber unserer Redaktion eine Klage an, sollte die Stadt tatsächlich den Abriss des Überbaus verfügen. Wowra ist der Auffassung, dass bei einem Abriss des Überbaus das Parkhaus beschädigt werden könnte und will diesen darum verhindern. In einer Stellungnahme ans Bauordnungsamt heißt es seitens Wowra, die Stadt solle sich "nicht für die Privatinteressen eines anderen Sondereigentümers zum öffentlich-rechtlichen Erfüllungsgehilfen" machen lassen. Eine Abrissanordnung würde die "ohnehin verfahrene Angelegenheit" noch verkomplizieren. Wowra macht geltend, dass es auch mildere Mittel wie Fangnetze oder regelmäßige Inspektionen gebe, um etwaige Gefahren zu bannen.
Spielberger und Wowra streiten seit Jahren um die Zukunft des Kongressparkhauses und untermauern ihre Standpunkte zur Sanierungsfähigkeit oder der Notwendigkeit eines Abrisses jeweils mit Gutachten.