Ein Feuerwerksverbot an Silvester für große Teile der Augsburger Innenstadt, das strikt eingehalten wird, ist weltfremd. Die Zone, die sich über Altstadt, Maximilianstraße, Königsplatz, Fuggerstraße, Konrad-Adenauer-Allee und Theodor-Heuss-Platz erstreckt, ist so riesig, dass zielführende Kontrollen überhaupt nicht machbar sind. Es gibt zudem viele Anwohner, die selbst gerne mit Feuerwerk und Raketen ins neue Jahr feiern wollen. Ihnen dieses Vergnügen zu verbieten, kann ja wohl nicht angehen. Das Feuerwerksverbot ist einzig dazu da, die größten Auswüchse zu verhindern. Polizei und städtischer Ordnungsdienst haben in einer Nacht, die für sie sicherlich nicht vergnügungssteuerpflichtig ist, auf diese Weise die Handhabe, erkennbar Betrunkenen die Knallkörper abzunehmen oder gegen Personen vorzugehen, die ihre Raketen auf andere Menschen richten.
Eine Großstadt wie Augsburg benötigt kein zentrales Feuerwerk außerhalb der Stadtzone, um Feinstaub zu minimieren. Denn es sind ja in erster Linie Anwohner, die ein Feuerwerk zünden. Sie würde das auch tun, gäbe es irgendwo ein offizielles Feuerwerk. Ein solches a böte sich nur dann an, wenn es eine Veranstaltung gäbe. So war es stets bei den großen Silvesterfeiern in der Kongresshalle.
Wer in der Silvesternacht im Stadtgebiet unterwegs ist, weiß, dass überall geschossen wird. Für viele Feiernde in der Silvesternacht gehört es dazu, dies mit Raketen und Böllern zu tun. Und dies am liebsten vor der eigenen Haustüre, um danach wieder ins Warme zu flüchten. Eine Verschärfung des jetzigen Verbots für die Innenstadt ist nicht zielführend. Auf der geltenden Verordnung lässt sich ab sofort die Silvesternacht 2019 planen.
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