Die Vertreter der Stadtpolitik haben jetzt nachgeholt, was sie schon früher hätten tun sollen, nämlich der Verwaltung Regeln an die Hand zu geben, nach welchen Kriterien Schaufenster-Monitore möglich sind.
Die Bildschirme via Bebauungsplan erst nicht zuzulassen, dann monatelang zu diskutieren und den gemäß der Rechtslage getroffenen Beschluss zur Beseitigung schließlich nicht zu vollziehen, weil einem hinterher einfällt, dass eine grundsätzliche Regelung gut wäre, hat kein gutes Licht auf Stadtspitze, aber auch Stadträte geworfen.
Die jetzt gefundene Lösung wird nicht alle Fragestellungen bei dem Thema regeln. Ein paar Maßgaben wie Monitorgröße sind gemacht, im Einzelfall wird es aber beim Thema Helligkeit auf eine Vor-Ort-Prüfung hinauslaufen. Das ist sicher ein pragmatischer Ansatz, der allen Seiten mehr Sicherheit gibt, doch in Grenzfällen läuft es auf eine Ermessensentscheidung der Verwaltung hinaus. Und Ermessensentscheidungen haben keine zu 100 Prozent klare Grundlage. Wie gut man mit so einer flexiblen Regelung hinkommt, wird sich im Zusammenspiel von Geschäftsleuten und Bauverwaltung erst noch zeigen.
Augsburgs OB Weber war in "Vorwärtsverteidigung" gegangen
Ansonsten sind die Bemühungen der Stadtverwaltung, sich selbst ein "Update" zu verpassen, noch zu unkonkret, um sie zu bewerten. Dass ein paar "Satzungsleichen" aus dem Stadtrecht gestrichen wurden, reicht nicht. Oberbürgermeisterin Eva Weber spricht inzwischen nicht mehr so sehr vom "Ermöglichen", wie sie es vor eineinhalb Jahren tat, als sie in Sachen Schaufenster-Monitore in eine Vorwärtsverteidigung ging. Denn in vielen Fällen wird die Verwaltung - mit gutem Grund - Dinge weiterhin verweigern. Womöglich ahnt Weber, dass damit Erwartungen geweckt werden, die nicht erfüllbar sind.