Private „Parkraumüberwacher“ sind für viele Autofahrer ein Ärgernis – und oft ist dieser Ärger berechtigt. Es ist nicht illegal, dass Firmen auf privaten Grundstücken noch kleinste Verstöße von Verkehrsteilnehmern teils drakonisch sanktionieren dürfen, aber deswegen muss es einem nicht gefallen; man muss auch nicht so tun, als sei diese unsympathische Geschäftspraxis unvermeidlich. Vieles ist auch einfach eine Frage der Verhältnismäßigkeit, zumal am Uniklinikum, das nun mal oft von Menschen aufgesucht wird, die in einer Ausnahmesituation stecken.
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