Die Denkmalschutzbehörde verbietet zwei Einzelhändlerinnen in ihren Schaufenstern zum Rathausplatz zwei Monitore zu betreiben. Dass das Amt grundsätzlich auf eine Wahrung des historischen Gesamtbildes achtet, ist richtig. Im Fall des "Sportkind"-Geschäfts wirft das behördliche Verhalten drei Fragen auf: Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit? Geht die Stadt nicht mit der Zeit? Unterstützt sie ausreichend ihre Händler vor Ort?
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