Beschämend am Fall des heruntergekommenen Hauses in der Ulmer Straße ist vor allem eines: das Verhalten des Eigentümers, der es im Verlauf von neun Monaten nicht schafft, eine Heizung zu reparieren, und, daran gekoppelt, ein Mehrparteienhaus mit Warmwasser zu versorgen. Man muss gar nicht juristische Texte wälzen oder voller Pathos das Grundgesetz mit seinem prägnanten Zwei-Wort-Satz "Eigentum verpflichtet" hervorkramen, um zum Schluss zu kommen, dass Vermieter gefälligst dafür Sorge zu tragen haben, dass in ihren Häusern Bewohner unter anständigen Bedingungen leben können.
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