Es gibt vereinzelt Stimmen, die sagen: Macht den Augsburger Flughafen einfach zu. Außer dem Lärm der Maschinen habe er nichts zu bieten. Dass es an einem Airport laut wird, ist unbestritten. Die Lärmbelastung ist aber kein Argument, um einen Schlussstrich zu ziehen. Es gibt überhaupt kein Argument, um den Betrieb einzustellen. Der Flugplatz Augsburg unterliegt als Verkehrslandeplatz einer Betriebspflicht. Es besteht ein Anspruch, auf diesem Flugplatz zu starten und zu landen. Darunter fallen Flugzeuge, Hubschrauber, Motorsegler und Segelflugzeuge. Der Verkehrslandeplatz wird als öffentliche Verkehrseinrichtung eingestuft.
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