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Kommentar: Das Cannabis-Gesetz ist in sich nicht schlüssig

Kommentar

Das Cannabis-Gesetz ist in sich nicht schlüssig

Jan Kandzora
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    Seit dem 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft, mit zahlreichen Auswirkungen auch in Augsburg.
    Seit dem 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft, mit zahlreichen Auswirkungen auch in Augsburg. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbol)

    Man muss kein Kiffer sein, um anzuerkennen, dass mit dem Cannabisgesetz zumindest in den Grundzügen eine gesetzliche Heuchelei beseitigt wurde: Während es legal und gesellschaftlich akzeptiert ist, Alkohol zu trinken, mussten Cannabiskonsumenten gerade in Bayern mit teils drakonisch wirkender Bestrafung rechnen, weil sie keine Wahl hatten, als die Droge ihrer Wahl illegal zu beschaffen. Um nicht falsch verstanden zu werden: Cannabis ist nicht harmlos, schon gar nicht für Kinder und Jugendliche. Doch ob ein größeres Gefährdungspotenzial davon ausgeht als von Alkohol, ist Ansichtssache; es gibt durchaus Fachleute, die zur Erkenntnis kommen, Alkohol sei schädlicher. Dennoch hat das Gesetz handwerkliche Schwächen, wie sich auch in Augsburg zeigt.

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