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Kommentar: Corona-Spaziergänge: Stadt und Polizei bekommen ein Problem

Kommentar

Corona-Spaziergänge: Stadt und Polizei bekommen ein Problem

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    Unter großem Polizeiaufgebot fand ein Corona-Spaziergang durch die Innenstadt von Augsburg statt.
    Unter großem Polizeiaufgebot fand ein Corona-Spaziergang durch die Innenstadt von Augsburg statt. Foto: Michael Hochgemuth

    Keine Frage, die breite Masse der fast 2500 "Corona-Spaziergänger" am vergangenen Samstag hatte ein ernst zu nehmendes Anliegen, das die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zutiefst bewegt: Viele von ihnen stehen staatlichen Corona-Maßnahmen kritisch gegenüber, viele wollen weiterhin selber bestimmen können, ob sie sich impfen lassen - oder nicht. Dass sie für ihre Überzeugungen friedlich auf die Straße gehen, ist legitim, Meinungsfreiheit ein Grundrecht.

    Meinungsfreiheit: ja, Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften: nein

    Problematisch wird es, wenn geltende Vorschriften von Corona-Spaziergängern unterlaufen werden. Das war bislang schon so, weil die Protestzüge nicht angemeldet wurden. Noch problematischer wird es, wenn die Stadt extra eine Allgemeinverfügung mit Vorgaben für die Massendemonstration am Wochenende herausgibt, über die sich Tausende Teilnehmer schlicht und einfach hinwegsetzen. Es hat nichts mit eingeschränkter Meinungsfreiheit zu tun, in dem riesigen Protestzug eine FFP2-Maske aufzusetzen, wenn es eng wird, zumal viele Teilnehmende nicht geimpft sein dürften. Vielmehr gehört es zur gesundheitlichen Vorsorge. Meinungsfreiheit und demokratische Rechte werden auch nicht beschnitten, wenn die "Spaziergänger" einer vorgegebenen Route der Polizei folgen sollen. Bei dieser Masse von Menschen, wie am Samstag, geht es auch darum, dass die Veranstaltung sicher und unfallfrei über die Bühne geht.

    Zwar sah Augsburgs Ordnungsreferent am Samstag das Ziel, die verfassungsmäßigen Rechte im Rahmen einer friedlichen Versammlung zu gewährleisten, als weitestgehend erreicht an. Man kann es aber auch anders sehen. Stadt und Polizei dürften bald in Erklärungsnot kommen, wenn sie bei Verstößen von "Corona-Spaziergängern" weiterhin beide Augen zudrücken, bei anderen Demonstrationen dann aber konsequent geltendes Recht anwenden wollen. Hier wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen. Die Frage ist, ob das gut gehen kann.

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