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Kommentar: Außengastronomie in Augsburg bleibt zu: Das ist nicht mehr vermittelbar

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Außengastronomie in Augsburg bleibt zu: Das ist nicht mehr vermittelbar

Ina Marks
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    Die Außengastronomie darf nach wie vor nicht öffnen.
    Die Außengastronomie darf nach wie vor nicht öffnen. Foto: Matthias Bein, dpa (Symbolbild)

    Es ist unbestritten, dass weiterhin Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die hohen Infektionszahlen in den Griff zu bekommen und zu senken. Dabei ist es nach wie vor wichtig, die Menschen mitzunehmen. Schließlich ist ihr Verhalten für die Entwicklung der Pandemie ausschlaggebend. Problematisch wird es aber, wenn manche Regelungen nicht mehr nachvollziehbar sind und den Menschen dadurch zu viel abverlangt wird. Warum zum Beispiel dürfen Cafés, Restaurants und Biergärten ihre Außenbereiche nicht bereits öffnen?

    Corona-Pandemie: Die Außengastronomie in Augsburg sollte öffnen dürfen

    Inzwischen ist hinlänglich bekannt, dass die meisten Ansteckungen drinnen stattfinden - bei privaten Treffen etwa, aber nicht an der frischen Luft. Es wird zunehmend wärmer, sonniger, abends länger hell. Die Menschen zieht es nach draußen. Sie setzen sich auf Treppen und Plätze in der Stadt, lassen sich in den Parks, auf Wiesen und an Seen nieder. Aber auf Restaurant-Terrassen ist es nach wie vor verboten. Das ist nicht mehr vermittelbar.

    Schließlich gibt es umfangreiche Hygienekonzepte und mit der neuen Luca-App eine neue digitale Registrierung und Nachverfolgung. Es ist doch besser, Menschen treffen sich dort kontrolliert, als in den eigenen vier Wänden die Kontaktbeschränkungen zu ignorieren. Die Stadt Augsburg hat hier ihre Hausaufgaben gemacht und Konzepte vorbereitet. Doch leider sind auch ihr die Hände gebunden, solange Bund und Länder die Bremse ziehen.

    Lesen Sie dazu den Artikel: Augsburgs Gastronomen wollen endlich ihren Außenbetrieb öffnen

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