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Kirche: Bistum Augsburg zahlt bis zu 75.000 Euro an Opfer von Missbrauch

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Bistum Augsburg zahlt bis zu 75.000 Euro an Opfer von Missbrauch

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    Das Bistum Augsburg legte die Entschädigungshöhe für Missbrauchsopfer fest.
    Das Bistum Augsburg legte die Entschädigungshöhe für Missbrauchsopfer fest. Foto: Christoph Lotter

    Bis zu 75.000 Euro will die Diözese Augsburg den Opfern von sexuellem Missbrauch oder körperlicher Gewalt im Einzelfall zahlen. Das bestimmt die neue „Anerkennungs- und Unterstützungsordnung“, die der künftige Bischof Bertram Meier an diesem Dienstag in Kraft gesetzt hat. Nach dem Erzbistum Freiburg sei Er kommt damit einer gemeinsamen Regelung der Deutschen Bischofskonferenz zuvor. „Ich wollte nicht länger zuwarten und die betroffenen Personen vertrösten“, sagte Meier. Es sei ihm ein „äußerst wichtiges Anliegen“, ihnen auch eine finanzielle Perspektive zu eröffnen.

    Eine gemeinsame Regelung für alle Bistümer wünscht sich die Opferinitiative "Eckiger Tisch"

    Für die Opferinitiative „Eckiger Tisch“ begrüßte deren Vorsitzender Matthias Katsch gegenüber unserer Redaktion die Entscheidung des Bischofs. „Dennoch birgt ein solcher Alleingang auch eine Gefahr. Es droht ein Flickenteppich an Regelungen, wenn jedes Bistum und jede Ordensgemeinschaft eigene Summen und eigene Verfahren einführt“, sagte Katsch. An die Bischofskonferenz appellierte er deswegen: „Machen Sie einen erneuten Anlauf für eine gemeinsame Regelung aller Bistümer! Beziehen Sie dazu Betroffenenvertreter und Experten transparent in die Beratungen mit ein.“

    Bei ihrer Frühjahrsvollversammlung in Mainz hatten die Bischöfe dazu neun Grundsätze formuliert. Vorgesehen ist ein zentrales und unabhängiges Entscheidungsgremium, das verbindlich die Leistungshöhe festsetzt, eine zentrale Auszahlung an die Betroffenen und eine solidarische Komponente, die eine Lösung für die gesamte katholische Kirche in Deutschland möglich macht.

    Die Diözese Augsburg orientiert sich an bereits bestehenden Ordnungen

    Das Bistum Augsburg gewährt den Missbrauchsopfern zweierlei Leistungen: die bisher bereits üblichen Einmalzahlungen „in Anerkennung des erlittenen Leids“ sowie als Neuerung eine monatliche Unterstützung in Fällen wirtschaftlicher Not. Je nach Schwere des Falles kann die Einmalzahlung entsprechend einem Schmerzensgeld von 5000 bis über 25.000 Euro betragen. An laufender Unterstützung werden bis zu 500 Euro ausbezahlt. In Freiburg bekommen Betroffene bis zu 800 Euro Unterstützung.

    Er sei sich durchaus bewusst, dass sich manche Betroffene andere, viel höhere Summen vorstellten, räumte der Augsburger Bischof ein. Den Verantwortlichen in der Diözese sei es jedoch wichtig gewesen, sich an bereits bestehenden Ordnungen zu orientieren, etwa den Regelungen der Österreichischen Bischofskonferenz und vor allem der Ordnung des Erzbistums Freiburg, aber auch am Bürgerlichen Recht.

    Leistungen an die Missbrauchsopfer werden nicht aus der Kirchensteuer finanziert

    Der „Eckige Tisch“ hatte 2019 pauschale Entschädigungen von bis zu 300.000 Euro für Missbrauchsopfer gefordert. Dabei müsse es um Schmerzensgeld für Betroffene unabhängig von deren finanzieller Lage gehen, betonte Katsch. „Die jetzt angekündigten Summen stehen in keinem Verhältnis zum angerichteten Schaden im Leben der Opfer. Aber sie bedeuten einen Fortschritt gegenüber den bisherigen Anerkennungsleistungen, die mit bis zu 5000 Euro eher symbolischer Art waren.“

    Ausdrücklich bestimmte Bischof Meier, dass die Leistungen für Missbrauchsopfer nicht aus der Kirchensteuer finanziert werden. Vielmehr werden hierzu Mittel des Bischöflichen Stuhls herangezogen. Meier versprach: „Wir dürfen und werden in der Aufarbeitung nicht nachlassen. Meine Zeit als Bischof wird sich auch daran messen lassen müssen, wie ich mit diesem dunklen Kapitel unserer Vergangenheit als Kirche umgegangen bin.“

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar unseres Autors.

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