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Kinderporno: Polizei in Augsburg ermittelt

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Kinderporno: Polizei ermittelt gegen 22 Personen aus der Region Augsburg

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    22 Personen aus der Region Augsburg stehen im Verdacht, Kinderpornographie verbreitet zu haben.
    22 Personen aus der Region Augsburg stehen im Verdacht, Kinderpornographie verbreitet zu haben. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Die Polizei ermittelt in der Region Augsburg gegen 22 Personen im Alter zwischen 16 und 65 Jahren. Sie stehen im Verdacht, kinderpornografische Darstellungen im Internet verbreitet zu haben. Ein 21-Jähriger aus dem Stadtgebiet Augsburg hatte zudem eine Schreckschusswaffe daheim. Die Ermittler hatten Wohnungen durchsucht. Dabei wurden Computer sichergestellt. Deren Auswertung führte auf die Spur der zur Last gelegten Delikte.

    Wie die Polizei am Freitag informierte, gehören die laufenden Ermittlungen zu den Aktionstagen zur Thematik „Kinderpornografie“. An drei Tagen wurden insgesamt 21 Objekte bei 22 Personen im Stadtbereich Augsburg sowie in den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg durchsucht. Die 22 Durchsuchungsbeschlüsse waren im Vorfeld durch das Amtsgericht Augsburg und in drei Fällen durch das Amtsgericht Bamberg erlassen worden.

    Die Beschuldigten sind zwischen 16 und 65 Jahren alt

    Bei den Beschuldigten handelt es sich insgesamt um 21 Männer und eine Frau. Bei den Durchsuchungen wurden insgesamt 34 Datenträger wie beispielsweise Handys, PCs, Laptops und Festplatten sichergestellt, heißt es. Diese werden nun nach weiteren strafbaren Inhalten ausgewertet.

    Die Kriminalpolizei Augsburg ermittelt wegen Verbreitung von Kinderpornografie gegen die Beschuldigten. Bei einem 21-jährigen Beschuldigten stellten die Polizeibeamten zudem einen verbotenen Gegenstand und eine Schreckschusswaffe sicher, die nicht ordnungsgemäß verwahrt war. Gegen den 21-Jährigen ermittelt die Polizei nun auch wegen Verstößen nach dem Waffengesetz.

    Die Fälle stehen nach bisherigen Erkenntnissen grundsätzlich in keinem direkten Zusammenhang. Vielmehr verhielten sich alle Beschuldigten in vergleichbarer Weise strafbar im Netz. In den meisten Fällen machten sich die Personen strafbar, weil sie Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt im Internet beispielsweise auf sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder über Clouds verbreitet hatten. Kinderpornografische Darstellungen seien weltweit strafbar, so die Polizei.

    Die Polizei gibt Tipps zum richtigen Verhalten

    Bei einem Verdacht auf Kinder- oder Jugendpornografie könne man sich jederzeit an die Polizei wenden. Es sei Vorsicht geboten, wenn man sich in Chatgruppen bewege, in denen man nicht alle Teilnehmer kenne.

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