Ein vierjähriger Bub fällt aus dem zweiten Stock seiner Betreuungseinrichtung, verletzt sich schwer, leidet auch über ein Jahr später noch Schmerzen. Wie kann so etwas passieren? Und ist der damals allein anwesende 33-jährige Sozialpädagoge verantwortlich zu machen für das Unglück? Nein, sagte jetzt das Augsburger Amtsgericht, sprach den Mann frei und sprach von „Organisationsverschulden.“
Prozess in Augsburg
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