Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Gefängnisses Gablingen noch einmal ausgeweitet. Wie ein Sprecher der Ermittlungsbehörde bestätigt, richtet sich das Verfahren inzwischen gegen 16 Beschuldigte. Anfangs hatte die Behörde Ermittlungen gegen zehn Mitarbeiter geführt. Nach Auskunft des Sprechers geht es inzwischen nicht mehr nur um Gewaltdelikte: Drei der verdächtigen Mitarbeiter stehen im Verdacht, versucht zu haben, widerrechtlich Akten zu vernichten, die für die aktuellen Ermittlungen relevant sein könnten. Am 31. Oktober rückten die Ermittler daher erneut nach Gablingen aus – zum dritten Mal innerhalb weniger Tage.
Nach Recherchen unserer Redaktion hatten zwei Bedienstete der Staatsanwaltschaft gemeldet, dass Mitarbeiter möglicherweise in einem Aktenschredder Beweismaterial vernichten würden. Ob dies tatsächlich so passiert ist, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unklar. Klar ist indes: Die Ermittler beschlagnahmten die Reste der Schredderaktion und leiteten ein Verfahren gegen drei Beamte ein, juristisch geht es um den Vorwurf der versuchten Strafvereitelung und Beihilfe zur Strafvereitelung.
Zugleich bedeuten die aktuellen Entwicklungen, dass nun gegen insgesamt 13 Verdächtige wegen des Verdachtes auf Körperverletzung im Amt ermittelt wird, drei mehr als zu Anfang des Verfahrens. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werde nun auch geprüft, ob „es bei einem Einsatz in einer anderen bayerischen JVA durch einen oder mehrere Bedienstete der JVA Gablingen zu strafrechtlich relevanten Übergriffen gekommen ist“.
Ermittlungen gegen inzwischen sechzehn Bedienstete der JVA Augsburg-Gablingen
Bei den Untersuchungen geht es nach Recherchen unserer Redaktion auch darum, ob mutmaßliche Übergriffe durch Mitglieder der speziellen Sicherungsgruppe der JVA, genannt SiG, durchgeführt wurden. Im Fokus steht daneben die frühere stellvertretende Anstaltsleiterin, eine 37 Jahre alte Frau. Die Anwälte der 37-jährigen Juristin widersprechen den Vorwürfen gegen ihre Mandantin. Die 37-jährige Beamtin habe es als ihre „oberste Pflicht“ angesehen, für die Sicherheit sowohl der Inhaftierten als auch der Bediensteten zu sorgen und dabei selbstverständlich stets rechtskonform zu handeln, hieß es zuletzt in einer Mitteilung.
Unsere Redaktion hat daneben verschiedene Verteidiger der neun beschuldigten Mitglieder der Sicherungsgruppe (SIG) kontaktiert, um zu erfahren, wie ihre Mandanten die Vorwürfe gegen sich sehen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Die angefragten Verteidiger wollen sich durch die Bank bislang nicht zu dem Verdacht gegen die beschuldigten Männer äußern. Für eine Stellungnahme, sagt einer der Juristen, sei es zum jetzigen Verfahrensstand viel zu früh.
Einen Überblick über alle weiteren aktuellen Artikel und die fortlaufende Berichterstattung zum Skandal in der JVA finden Sie hier.
Das sind ja Zustände wie früher in der DDR Gefängnissen. Gefangene sind kein Freiwild für frustrierte Bedienstete. Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nicht Akten vernichten oder Beweismittel. Dass so, was in einem Rechtsstaat noch möglich sein kann, ist unglaublich. Nordkorea lässt grüßen., ich meine da ist groß Reinemache angesagt in der JVA Gablingen. Wie es in anderen Gefängnissen in Deutschland aussieht, darf nur vermutet werden.,oder was die JVA Gablingen eine Ausnahme. Ich hoffe, die Augsburger Zeitung bleibt am Ball und berichtet schonungslos weiterhin über die Straftaten der JVA Gablingen.
Ein kompletter Personalwechsel wäre angebracht. Die bestimmten Herrschaften die finden sicher Beschäftigungen bei denen sie nichts mit Menschen mehr zu tun haben werden.
Dürfte eigentlich ganz logisch sein, dass bei diesen gravierenden Anschuldigung Akten und Beweismaterial vernichtet werden solange es möglich ist. Rätselhaft warum Ermittler und Staatsanwaltschaft nicht sofort sorgfältig mögliches Beweismaterial sicher gestellt haben.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden