Vom Beschluss des Freistaats, noch offene Corona-Bußgeldverfahren nicht mehr weiterzubetreiben, sind bei der Stadt Augsburg um die 400 Verfahren betroffen. Das teilte das Gesundheitsamt auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Insgesamt erließ die Behörde während der Pandemie um die 12.600 Bescheide. Bei den noch offenen Verfahren – vor allem wegen Verstößen gegen Maskenpflicht, Abstandsregeln, Ausgangs- und Kontaktbeschränkung – hatten die Betroffenen Einspruch eingelegt, ohne dass eine Gerichtsentscheidung erging, oder es wurde beispielsweise Ratenzahlung oder Stundung vereinbart.
Augsburg
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden