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Im Advent gilt am Augsburger Hauptbahnhof ein Messer- und Waffenverbot

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Im Advent gilt am Augsburger Hauptbahnhof ein Messer- und Waffenverbot

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    Am Augsburger Hauptbahnhof gilt im Advent ein weitreichendes Messer- und Waffenverbot.
    Am Augsburger Hauptbahnhof gilt im Advent ein weitreichendes Messer- und Waffenverbot. Foto: Anne Wall

    Die Bundespolizei hat für die Vorweihnachtszeit ein weitreichendes Messer- und Waffenverbot am Augsburger Hauptbahnhof erlassen. Darunter fallen teils auch alltägliche Gegenstände, wie aus der erlassenen Allgemeinverfügung hervorgeht. Neben Messern jeder Größe sind auch Scheren, Handwerkzeuge, Hackwerkzeuge, Teppichmesser, Steigeisen, Eispickel sowie alle anderen Stichwaffen verboten. Unter das Verbot fallen unter anderem auch Luftdruckpistolen, Tierabwehrsprays und Feuerwerkskörper. Das Verbot gilt von Montag, 25. November, 15 Uhr, bis zum 24. Dezember, 15 Uhr, und somit für die Dauer des Christkindlesmarkts.

    Wer einen gefährlichen Gegenstand am Körper oder in einer am Körper getragenen Kleidung oder Tasche mit sich führt, verstößt der Regelung nach gegen das Verbot. Anders sieht es aus, wenn man den Gegenstand in einem verschlossenen Behältnis, also etwa einem Koffer, dabei hat. Das Verbot gilt nicht nur in Augsburg, sondern an acht bayerischen Hauptbahnhöfen sowie an einzelnen Münchner S-Bahn-Stationen. „Wir wollen so das Sicherheitsgefühl in der Vorweihnachtszeit erhöhen und Gewalttaten präventiv entgegenwirken. Der Termin orientiert sich an den Weihnachtsmärkten vor Ort“, sagt ein Sprecher der Bundespolizei. Das erweiterte Verbot ermögliche den Beamten, gezielt zu kontrollieren, ob Menschen gefährliche Gegenstände dabeihaben, die sonst nicht unter das Waffengesetz fallen. Es sei bereits während der Fußball-EM erprobt worden.

    Die temporär verbotenen Gegenstände könnten im Falle einer Kontrolle sichergestellt und eine Geldstrafe verhängt werden, heißt es vonseiten der Bundespolizei. „Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die ein Interesse daran nachweisen können, die Gegenstände mitzuführen“, sagt der Polizeisprecher. Darunter falle etwa ein Handwerker, der bei einer Reise seinen Werkzeugkoffer dabeihat. Auch Plastik- oder Holzmesser seien von der Regelung ausgenommen. (AZ, dpa)

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