Anton H. blickt starr geradeaus, als Staatsanwalt Thomas Junggeburth sein Plädoyer vorträgt. Er wirkt zunächst ungerührt und senkt den Blick auch nicht, als der Anklagevertreter minutiös schildert, wie mies der Angeklagte seine Frau behandelt habe, wie schwierig die Beziehung der beiden war, wie der 59-Jährige sie schließlich in der gemeinsamen Wohnung in Herbertshofen im Landkreis Augsburg mit einem Hammer erschlug. Am Ende des Vortrags schließt Anton H. die Augen - ganz so, als könne er nicht ertragen, was der Staatsanwalt fordert, was ihm, dem Angeklagten, hier am Ende des Prozesses blühen könnte. Junggeburth plädiert wegen Mordes auf eine Haftstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten für den 59-Jährigen. Am Ende wird das Gericht diesem Antrag allerdings nicht folgen, die Haftstrafe fällt dennoch hoch aus.
Prozess in Augsburg