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Grundsteuer in Augsburg: Stadt rechnet bei Bescheiden mit Korrekturbedarf

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Neue Grundsteuer: Stadt Augsburg geht von vielen Widersprüchen aus

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    Alle Eigentümer von Grundstücken in Augsburg werden ab dem kommenden Jahr andere Grundsteuer-Beträge zu bezahlen haben.
    Alle Eigentümer von Grundstücken in Augsburg werden ab dem kommenden Jahr andere Grundsteuer-Beträge zu bezahlen haben. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbol)

    Die Stadt geht davon aus, dass es angesichts der Neuregelung der Grundsteuer, die ab kommendem Jahr bundesweit in Kraft treten wird, eine Reihe von Widersprüchen geben wird. Man müsse davon ausgehen, dass ein Teil der Bürger bei der Abgabe der Grundsteuererklärung vor zwei Jahren Fehler gemacht habe, etwa wenn Wohnungseigentümer bei der Grundstücksgröße das gesamte Areal der Wohnanlage und nicht ihren rechnerischen Anteil angegeben haben, so Finanzreferent Roland Barth am Montag im Finanzausschuss des Stadtrats.

    Zwar hat das Finanzamt in dem zweistufigen Verfahren zur Grundsteuerermittlung bereits so genannte Messbescheide verschickt, aus dem der Fehler hervorgehen müsste - den konkreten Betrag der Grundsteuer legt dann aber die Stadt fest, indem sie den Messbetrag des Finanzamtes mit ihrem Hebesatz, den sie selbst festlegen kann, kombiniert. Vermutlich würden die Fehler erst kommendes Jahr offensichtlich, wenn die Stadt dann Bescheide mit konkreten Euro-Beträgen verschickt. „Da wird noch einiges an Korrekturbedarf auflaufen“, so Barth. Adressat sei dann aber in diesem Fall nicht die Stadtkasse, sondern das staatliche Finanzamt.

    Für bessere Lagen wird die Grundsteuer in Augsburg sinken

    Wie berichtet musste die Grundsteuer bundesweit nach einem Gerichtsurteil reformiert werden. In Bayern ist künftig nicht mehr der Grundstückswert, der auch von der Lage abhängt, sondern nur noch die Grundstücksgröße ausschlaggebend. In der Praxis wird dies Steuernachlässe für Eigentümer von bevorzugten Lagen (etwa Innenstadt oder begehrte Viertel wie Spickel und Göggingen) bedeuten, dafür mehr Abgaben für weniger gute Lagen wie Lechhausen (wir berichteten). Als grobe Richtschnur ist für ein Einfamilienhaus ein jährlicher Grundsteuerbetrag von 400 bis 500 Euro zu veranschlagen, bei einer Wohnung sind es je nach Größe zwischen 150 und 350 Euro. Teils wird es durch die Grundsteueränderung nur minimale Änderungen geben, in extremen Fällen sind aber auch Schwankungen um 75 Prozent möglich.

    Aus Sicht der Stadt soll die Grundsteuer-Reform insgesamt aufkommensneutral sein, das heißt die Stadt wird nicht mehr einnehmen. Sie geht von knapp 60 Millionen Euro jährlich aus. In einer Rangliste von 100 deutschen Städten des Eigentümerverbands „Haus&Grund“ liegt Augsburg bei der Belastung von Eigentümern gemäß dem bisherigen Hebesatz genau in der Mitte.

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