Die Stadt geht davon aus, dass es angesichts der Neuregelung der Grundsteuer, die ab kommendem Jahr bundesweit in Kraft treten wird, eine Reihe von Widersprüchen geben wird. Man müsse davon ausgehen, dass ein Teil der Bürger bei der Abgabe der Grundsteuererklärung vor zwei Jahren Fehler gemacht habe, etwa wenn Wohnungseigentümer bei der Grundstücksgröße das gesamte Areal der Wohnanlage und nicht ihren rechnerischen Anteil angegeben haben, so Finanzreferent Roland Barth am Montag im Finanzausschuss des Stadtrats.
Augsburg
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