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Glücksspiel-Razzia im Hinterzimmer: Beamte stoßen auf Tausende Euros

Prozess in Augsburg

Glücksspiel-Razzia im Hinterzimmer: Beamte stoßen auf Tausende Euro

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    Weil beim Kartenspiel um viel Geld gezockt wurde, stoppte die Polizei eine Glücksspiel-Runde in Augsburg.
    Weil beim Kartenspiel um viel Geld gezockt wurde, stoppte die Polizei eine Glücksspiel-Runde in Augsburg. Foto: Jan-Peter Kasper, dpa (Symbol)

    Es war in der Nacht zum Samstag, 25. Februar 2023, als zahlreiche Polizisten kurz nach Mitternacht das Hinterzimmer eines kleinen Ladens in der Jakober Vorstadt stürmten. Rund um einen großen Tisch saßen zwölf Männer konspirativ beim Kartenspiel. Es war beileibe keine Schafkopfrunde, die sich so zum Spaß zu nächtlicher Stunde zusammen gefunden hatte. Die Kartler frönten dem in Bayern ziemlich unbekannten „Ramino“, einer Abart des Rommee-Spiels. Dass die Polizei die Hinterzimmer-Runde unsanft störte, hatte seinen Grund: Es wurde illegal gezockt. Am Tisch wurden hohe Geldbeträge gesetzt, teils mehrere Hundert Euro bei einem Spiel. Die Beamten stellten insgesamt viele Tausend Euro bei den Spielern sicher. Und ermittelten wegen illegalen Glückssiels.

    Das Amtsgericht erließ in der Folge auf Antrag der Staatsanwaltschaft zahlreiche Strafbefehle gegen die illegalen Glücksritter. Einige Verfahren wurden auch gegen hohe Geldauflagen eingestellt. Einer der Kartler ist flüchtig. Der Initiator der Ramino-Runde, ein 35 Jahre alter Afrikaner (Verteidiger: Augin Dozla), hatte sich jetzt vor Strafrichter Matthias Nickolai wegen „unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels“ zu verantworten.

    Prozess um Glücksspiel in Augsburg: Mit Höhe der Geldstrafe nicht einverstanden

    Er hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, weil er mit der Höhe der Geldstrafe nicht einverstanden war. Den strafrechtlichen Vorwurf akzeptierte er. Bei der Razzia waren in seiner Hosentasche über 8000 Euro sichergestellt worden. Er gab damals bei einer Vernehmung an, mit dem Geld habe er Zigaretten und Alkoholika einkaufen wollen. Das Gericht setzte die Strafe am Ende auf 5250 Euro (150 Tagessätze zu je 35 Euro) fest. Außerdem werden 3100 Euro vom sichergestellten Geld eingezogen. 

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