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Prozess wegen falscher Verdächtigung: Markus Bayerbach freigesprochen
![Markus Bayerbach am Freitag auf der Anklagebank im Augsburger Amtsgericht. Bayerbach wurde am Ende vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen. Markus Bayerbach am Freitag auf der Anklagebank im Augsburger Amtsgericht. Bayerbach wurde am Ende vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
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Der frühere AfD-Politiker war angeklagt, weil er einen Ex-Mitarbeiter bei der Polizei fälschlicherweise beschuldigt haben soll. Es ging um rassistische Bild-Dateien.
Die 30 Dateien im Stil von Comic-Zeichnungen, abgespeichert in einem Unterordner namens "AfD Witze", zeugen von einem eigenartigen Humor. Flüchtlinge, Afrikaner und in Deutschland lebende Ausländer werden darin in ihrer Menschenwürde verletzt, Geschehnisse in der Zeit der NS-Herrschaft verharmlost. Aufgefallen waren sie der Polizei im Jahr 2019 auf einer Festplatte, die ihr der damalige Augsburger AfD-Landtagsabgeordnete Markus Bayerbach (inzwischen parteilos) übergeben hatte.
Er schrieb diese Dateien einem früheren persönlichen Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro zu. Im Lauf der Ermittlungen kam aber heraus, dass die Dateien aus dem Kreis der Augsburger AfD stammten, sodass sich Bayerbach am Freitag wegen falscher Verdächtigung vor Gericht zu verantworten hatte. Das Verfahren endete mit einem Freispruch, weil davon auszugehen war, dass Bayerbach seinen ehemaligen Mitarbeiter nicht wissentlich falsch beschuldigte.
Damals tobte ein Richtungsstreit in der AfD
Bayerbach und sein früherer Mitarbeiter Andreas Jurca, inzwischen Vorsitzender der Augsburger AfD und OB-Kandidat bei der Kommunalwahl 2020, hatten sich 2019 im Streit getrennt. Jurca wechselte damals als Mitarbeiter aus dem Büro von Bayerbach in die AfD-Landtagsfraktion, in der sich ein weiterer Rechtsruck vollzog. In der AfD tobte damals ein Richtungsstreit, den der rechte Parteiflügel inzwischen für sich entschieden hat. Bayerbach ist inzwischen aus der AfD und der Landtagsfraktion ausgetreten. Für die kommende Landtagswahl ist Jurca als Direktkandidat in Augsburg nominiert. Vor Gericht würdigten sich die beiden keines Blickes.
Rassistische Daten auf AfD-Festplatte: Strafrechtlich irrelevant, politisch heikel
Im Zuge der Trennung 2019 löschte Jurca sein Dienstlaptop. Bayerbach erstattete deswegen Strafanzeige wegen des Datenverlusts – weil die Dateien aber in Kopie vorlagen bzw. wiederherstellbar waren, wurde das Verfahren gegen Jurca eingestellt. Schwerer wog aber der Fund der anstößigen Cartoons. Strafrechtlich war das zwar irrelevant, weil sie nicht weiterverbreitet wurden, was die Voraussetzung für Volksverhetzung ist, politisch war ihr Besitz aber umso heikler. Jurca, der den äußerst umstrittenen Partei-Rechtsaußen Björn Höcke einmal als "politischen Pionier" bezeichnete, stritt immer ab, dass die Dateien von ihm auf den Rechner gespielt worden seien.
![Prozess gegen Landtagsabgeordneten](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Inzwischen steht zweifelsfrei fest, dass Jurca mit den Cartoons nichts zu tun hat. Bayerbach hatte das Laptop zur schnellen Datenwiederherstellung einem Bekannten aus der Augsburger AfD übergeben, der dafür eine externe Festplatte nutzte. Auf dieser Festplatte befanden sich auch Dateien des Augsburger AfD-Kreisverbandes und eben jene anstößigen Dateien. Wie sie genau dorthin gelangten, wurde im Prozess nur am Rande gestreift – offenbar hatte der Bekannte später bei der Polizei gesagt, dass er eine Zeit lang "krass draufgewesen" sei und sie von ihm stammten.
Der Bekannte, der bereits wegen falscher Verdächtigung verurteilt worden ist, will Bayerbach zwar unmittelbar nach der Datenwiederherstellung mitgeteilt haben, dass sich auch auf AfD-Dateien auf der Festplatte befänden, die Cartoons habe er aber erst Monate später entdeckt und festgestellt, dass diese schon bei der Datenwiederherstellung auf der Festplatte gelegen hatten. Dies teilte er damals dann sofort Bayerbach und der Polizei mit. Im Nachhinein habe es sich um einen "Riesenmist" und eine Verkettung unglücklicher Umstände gehandelt, so der Bekannte. Zum Verfahren kam es, weil Bayerbach seine Schuld abstritt und einen Einspruch gegen einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro einlegte.
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