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Genesenenstatus-Verkürzung wohl rechtswidrig: Klage aus Augsburg erfolgreich

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Klage aus Augsburg: Verkürzung des Genesenenstatus wohl rechtswidrig

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    Mitte Januar wurde der Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt. Dieser Schritt war "voraussichtlich rechtswidrig", wie der Verwaltungsgerichtshof Bayern nun urteilte.
    Mitte Januar wurde der Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt. Dieser Schritt war "voraussichtlich rechtswidrig", wie der Verwaltungsgerichtshof Bayern nun urteilte. Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

    Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate ist "voraussichtlich rechtswidrig". So hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag geurteilt. Der Beschluss betrifft zunächst jedoch nur für einen ungeimpften Augsburger, der Beschwerde eingelegt hatte. Er gilt nun wieder für sechs Monate als genesen.

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