Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate ist "voraussichtlich rechtswidrig". So hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag geurteilt. Der Beschluss betrifft zunächst jedoch nur für einen ungeimpften Augsburger, der Beschwerde eingelegt hatte. Er gilt nun wieder für sechs Monate als genesen.
Augsburg