Die Bundespolizei hat bis zum 15. Juli um 6 Uhr eine Waffenverbotszone für den Augsburger Hauptbahnhof erlassen. Das geht aus einer Polizeimeldung hervor. Auch an den Hauptbahnhöfen in Nürnberg, Würzburg und EM-Spielort München gilt die Regelung. Die entsprechende Allgemeinverfügung verbietet das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasse laut Polizei alle Gebäudeteile der Hauptbahnhöfe einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen.
Hauptbahnhof Augsburg: Bundespolizei hält Waffenverbot für nötig
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen in diesem Zeitraum verboten, wie die Polizei mitteilt. Ziel sei es, Gewaltdelikten vorzubeugen und Reisende sowie Polizeibeamte vor entsprechenden Übergriffen zu schützen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des erhöhten Reiseaufkommens während der EM 2024. Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen demnach die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen drohen Verfahren, Zwangsgelder, Platzverweise oder Bahnhofsverbote.
Gewaltdelikte auf Bahnhöfen bewegen sich nach Polizeiangaben weiterhin auf hohem Niveau. Immer wieder würden dabei auch gefährliche Gegenstände eingesetzt. Die vorgesehene Einschränkung sei daher aus Sicht der Bundespolizei erforderlich. (mit pm)