Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Frau verursachte im Drogenrausch Unfall und wird verurteilt

Prozess in Augsburg

Frau verursachte im Drogenrausch Unfall und wird verurteilt

    • |
    • |
    Ohne Führerschein und unter dem Einfluss von Drogen hatte eine Autofahrerin in Augsburg einen Unfall verursacht.
    Ohne Führerschein und unter dem Einfluss von Drogen hatte eine Autofahrerin in Augsburg einen Unfall verursacht. Foto: Ralf Lienert (Symbolfoto)

    Diese Frau hätte sich gar nicht an das Steuer des Autos setzen dürfen. Nicht nur, weil sie keinen Führerschein besaß. Sondern auch, weil sie nicht fahrtüchtig war. Die Fahrerin hatte zuvor verschiedene berauschende Mittel konsumiert. So sah es die Staatsanwaltschaft. Weil sie in diesem Zustand im Januar in Augsburg einen folgenreichen Unfall verursacht hatte, musste sich die 45-Jährige nun vor dem Amtsgericht verantworten. Offenbar stand sie nicht das erste Mal vor Gericht.

    Wie der Unfall geschah, ist schnell erzählt. Die damals noch 44-Jährige geriet laut Anklage aufgrund ihrer Fahruntüchtigkeit mehrere Male mit dem Auto auf die Gegenfahrbahn. Dort prallte sie schließlich frontal in das Fahrzeug einer Frau. Die Geschädigte erlitt Prellungen und erhebliche Schmerzen, bei dem Unfall entstand ein Schaden in Höhe von rund 10.000 Euro. Der Angeklagten wurde eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

    Unfall in Augsburg: Frau zur Bewährungsstrafe verurteilt

    Die 45-Jährige zeigte sich im Verfahren, wie ein Gerichtssprecher berichtet, geständig. Sie wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einbeziehung der Strafe aus einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre, dabei wird die Frau zwei Jahre lang der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Zudem muss sie eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. (ina)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden