Mit wenigen Ausnahmen sollen alle Beschäftigten in Deutschland mindestens 12,41 Euro pro Stunde verdienen. Doch bei Weitem nicht überall hält man sich an diese gesetzliche Vorgabe, manche Branchen gelten in diesem Zusammenhang als besonders auffällig. Und so nehmen die Beamten des Augsburger Hauptzollamts regelmäßig Kontrollen vor, in denen es neben den Mindestlohn-Regelungen auch um Schwarzarbeit oder illegalen Aufenthalt der Beschäftigten geht. Ende März etwa fand eine größere Aktion an Großbaustellen statt – in Augsburg am ehemaligen "Geisterhaus" zwischen Leonhards- und Schmiedberg –, Mitte Mai nahm der Zoll Friseur- und Kosmetiksalons, Nagelstudios und Barbershops ins Visier. Am Wochenende nun konzentrierten sich die Beamten auf Hotels und Gastronomie-Betriebe. Und auch hier wurden die Beamten mehrfach fündig.
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