Die Strafanzeige der Fluglärmgegner wegen eines angeblichen Schwarzbaus auf dem Augsburger Flughafen wird von der Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt. Die Anzeige habe „keine Hinweise auf tatsächlich strafbares oder ordnungswidriges Verhalten“ erbracht, sagte Behördensprecher Matthias Nickolai auf Anfrage.
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