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Einzelhandel: Kassenbonpflicht: „Öffentlich wirksamer Blödsinn“

Einzelhandel

Kassenbonpflicht: „Öffentlich wirksamer Blödsinn“

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    Seit Januar müssen Händler mit elektronischen Registrierkassen zwingend Kassenbons ausdrucken, der Kunde muss sie jedoch nicht mitnehmen. Viele Geschäftsinhaber ärgern sich darüber.
    Seit Januar müssen Händler mit elektronischen Registrierkassen zwingend Kassenbons ausdrucken, der Kunde muss sie jedoch nicht mitnehmen. Viele Geschäftsinhaber ärgern sich darüber. Foto: Silvio Wyszengrad

    Ein Kassenzettel nach dem anderen flattert in den Mülleimer, bald bildet sich ein Papierberg, der im Restmüll – nicht in der Papiertonne – entsorgt wird. Der Eimer wird wieder an seinen Platz gestellt, wo er die nächsten hereinflatternden Belege aufnimmt. Ein Szenario, das die mögliche Zukunft der so genannten „Belegausgabepflicht“ sein könnte.

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