„Der Familienstand ist verwitwet“, stellt Richter Michael Eberle mit Blick zur Angeklagten fest. Bei einem Prozessstart gehört es dazu, dass das Gericht die Personalien von Angeklagten abgleicht. Die angesprochene Anna K. nickt, ihr Gesicht bleibt regungslos. An der Verwitwung soll sie selbst schuld sein. Die 72-Jährige ist wegen Totschlags angeklagt. Mit einem Küchenmesser soll sie ihren Ehemann erstochen haben. Zum Prozessstart vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Augsburg erscheint am Dienstag eine Frau, die körperlich gebrechlich wirkt.
Augsburg
Ich weiß nicht ob es Vorschrift ist, wegen Totschlags Angeklagte mit einer Fußfessel/-kette vorzuführen. Mir erscheint es aber im Fall der 72jährigen "gebrechlich wirkenden" Frau übertrieben bis verroht. Es ist doch Sicherheitspersonal im Gerichtssaal anwesend, die würden, so die Angeklagte tatsächlich fliehen oder handgreiflich werden wollte, dieser wohl Herr werden können? Und dann wieder die Sache mit dem Ohrenarzt und dem Hörgerät. Ich glaube, man muss in der bayerischen Justiz mal gründlich aufräumen.
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