Die Stadt Augsburg hat den Betreibern von E-Kiosken in den letzten Monaten untersagt, ihre Waren in den Automaten rund um die Uhr anzubieten. Bußgelder wurden verhängt. Wie berichtet, sind die Anbieter darüber entsetzt, dass das Ladenschlussgesetz auf ihre Automatenkioske angewandt wird. Schließlich operieren sie ohne Personal. Kunden bedienen sich selbst. Vor wenigen Tagen erst hat eine Betreiberin am Verwaltungsgericht eine Niederlage gegen die Stadt kassiert. Nun aber hat die Bayerische Staatsregierung die Eckpunkte für ein neues Ladenschlussgesetz vorgelegt. Darin sind werktags durchgängige Öffnungszeiten digitaler Kleinstsupermärkte enthalten. Doch Augsburger E-Kiosk-Inhaber sehen noch keinen Grund zur Freude. Die IHK Schwaben appelliert an die Stadt.
Augsburg
Hier kann man wieder sehen, wie dümmlich und einfältig Entscheidungen getroffen werden. E-Kiosk, gekennzeichnet durch keinerlei Personal beim Kaufvorgang, fällt plötzlich unter das Ladenschlussgesetz? Dummheit kennt keine Grenzen und macht auch nicht vor städtischen Mitarbeitern halt!
Wenn Automatenkioske die gaze Zeit öffnen dürften hätten andere Einzelhändler, welche sich (auch wegen Ihrem Personal) an die Ladenöffnungszeiten halten müssen, einen Wettbewerbsnachteil. Da gehen am Ende menschliche Arbeitsplätze im Einzelhandel verloren. Und die Öffnungszeiten gabs schon vor den Automaten. Sollte man halt vorher durchrechnen ob sich das rechnet oder nur dann, wenn man geltendes Recht missachtet.
Ach was! Der Einzelhandel trennt sich allzu gerne selbst von überflüssigem Personal. Selbstbedienungskassen sind der erste Schritt. Als nächstes werden Roboter die Regale auffüllen, sobald sie wirtschaftlicher als Menschen sind. Das hier ist nicht geltendes Recht sondern eine willkürliche Interpretation eines Verwaltungsgerichts. Entweder müssen sich ALLE Automatenbetreiber an die Ladenöffnungszeiten halten, oder KEINER, alles andere ist Wettbewerbsverzerrung. Vielleicht geht es nur um das Wort "Markt", das man aus dem Namen streichen muss.
Kann vielleicht auch der nächtliche Lärmpegel nach diversen gekaufeten Bieren daran Schuld sein? Ich möchte so einen Laden nicht unter meinem Fenster haben.
Ich frage mich, wann es Augsburg (mit seiner Verwaltung) mal schafft, ebenso "normal" zu werden, wie alle anderen Städte / Kommunen auch. Man sieht hier wieder maldeutlich, wie bei vielen anderen Dingen auch: Augsburg ist mal wieder das "kleine Loch" auf der Deutschlandkarte, wo die Welt halt falsch herum tickt... - Herr Pintsch, fahren sie mal ne dreiviertel Stunde weiter nach München: https://www.in-muenchen.de/ticker/deutschlands-groesster-24-7-automaten-supermarkt-eroeffnet-in-muenchen.html - Ich sag nur damals: "Dönerverbot!!" - Mehr muß hierzu nicht gesagt werden.
Gilt die gleiche Regel auch für die Automaten von Hofläden und Metzgereien? Oder kommen dabei andere Kriterien zur Anwendung?
In München Dachauerstrasse gibt es einen Automatenladen mit mehr als 900 Produkten , der Laden hat 24 Sunden am Tag geöffnet. Wie geht sowas in Bayern?
Es wäre schön, Augsburg wäre mal ausnahmsweise Vorreiter in zeitgemäßen Änderungen und nicht immer nur der Nachzügler, wenn es gar nicht mehr anders geht? Ein Automatenkiosk ohne Personal ist eben kein normales Geschäft, also warum darf es nicht 24/7 öffnen? Ich gehöre nicht zur Kundschaft, aber die Zeiten haben sich geändert, also warum sollte man nicht einen rund um die Uhr in einem Kiosk Kleinigkeiten einkaufen können? Auch den Aufschrei der Kirchen wegen des heiligen Sonntags habe ich vernommen. Nur: die paar Leute, die tatsächlich noch in die Kirche gehen, sollten nicht ausschlaggebend für ein Verbot sein. Kein Personal muss am Sonntag dafür arbeiten und wer dort nichts kaufen will, der kauft halt nichts.
Dann doch bitte so konsequent sein und Zigaretten Automaten ebenso deaktivieren nach den Ladenschlusszeiten. Oder steht das Grundbedürfnis an Zigaretten vor Essen und Trinken ? Mal genauer Überlegen
Der Herr Pintsch fällt nur noch unangenehm und dumm auf. Erst den B Treff zum Friedensplatz verlagern und nun das.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden