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E-Kiosk-Betreiber in Augsburg: „Halte nicht bis zum neuen Ladenschlussgesetz durch“

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E-Kiosk-Betreiber: „Halte nicht bis zum neuen Ladenschlussgesetz durch“

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    Wie andere Betreiber von Automatenkiosken versteht es auch Oguzhan Parlak nicht, dass er sich an die Öffnungszeiten des Einzelhandels halten muss.
    Wie andere Betreiber von Automatenkiosken versteht es auch Oguzhan Parlak nicht, dass er sich an die Öffnungszeiten des Einzelhandels halten muss. Foto: Peter Fastl

    Die Stadt Augsburg hat den Betreibern von E-Kiosken in den letzten Monaten untersagt, ihre Waren in den Automaten rund um die Uhr anzubieten. Bußgelder wurden verhängt. Wie berichtet, sind die Anbieter darüber entsetzt, dass das Ladenschlussgesetz auf ihre Automatenkioske angewandt wird. Schließlich operieren sie ohne Personal. Kunden bedienen sich selbst. Vor wenigen Tagen erst hat eine Betreiberin am Verwaltungsgericht eine Niederlage gegen die Stadt kassiert. Nun aber hat die Bayerische Staatsregierung die Eckpunkte für ein neues Ladenschlussgesetz vorgelegt. Darin sind werktags durchgängige Öffnungszeiten digitaler Kleinstsupermärkte enthalten. Doch Augsburger E-Kiosk-Inhaber sehen noch keinen Grund zur Freude. Die IHK Schwaben appelliert an die Stadt.

    „Ich bin mit den Nerven am Ende.“ Zwar hat sich Oguzhan Parlak über die Eckpunkte zum neuen Ladenschlussgesetz informiert, aber einen Anlass für Optimismus findet er nicht. „Ich halte nicht bis zum neuen Ladenschlussgesetz durch, wenn das erst im Herbst verabschiedet wird. Ich habe jetzt schon große Verluste“, sagt der 28-Jährige, der seit über einem Jahr in der Jakoberstraße den 24/7 Kiosk betreibt. 400 Euro Tagesumsatz habe er zu Beginn gemacht. Seitdem die Ordnungsbehörde ihm auferlegt hat, wie jedes Geschäft auch um 20 Uhr zu schließen, nehme er täglich nur noch bis 30 Euro ein. Seine monatlichen Kosten von rund 3500 Euro für Laden- und Automatenmiete sowie etwa Strom würde das bei Weitem nicht decken. Dabei sehe er das geplante Gesetz positiv.

    Augsburger E-Kiosk-Betreiber kassiert lieber Bußgelder

    Das sieht vor, dass künftig digitale Kleinstsupermärkte (bis 150 Quadratmeter) werktags 24 Stunden öffnen dürfen. An Sonn- und Feiertagen können allerdings die Kommunen die Öffnungszeiten vorschreiben. „Augsburg wird es sicherlich nicht erlauben, dass wir auch dann rund um die Uhr geöffnet haben“, glaubt Arber Macastena, der in der Pilgerhausstraße in der Jakobervorstadt einen Automatenkiosk betreibt. Der 33-Jährige lässt sich von bisherigen Bußgeldern offenbar nicht beeindrucken. „Lieber kassiere ich weitere und habe trotzdem 24/7 geöffnet.“ Schade finde er es, dass sich die Stadt vor Neuerungen verschließe. „Meine Zielgruppe sind jüngere Menschen und die können das nicht nachvollziehen. Sie sagen, die Behörden sollen sich um wichtigere Probleme kümmern.“ Wird die Stadt angesichts des bevorstehenden neuen Ladenschlussgesetzes ihren Umgang mit den Automatenkiosken nun ändern?

    Augsburgs Ordnungsreferent zu Ladenschlussgesetz: „Noch zu früh“

    Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) verneint. Eine Gesetzesinitiative habe keine Auswirkungen auf den Vollzug des bisherigen Ladenschlussgesetzes. „Wir müssen warten, bis das Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist“, sagt Pintsch. Bis dahin sei man an geltendes Recht gebunden. Auch würden noch ausstehende Bußgelder aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht zurückgenommen. Pintsch begrüßt die vom Ministerrat vorgeschlagenen Änderungen „ausdrücklich“. Auch, dass digitale Kleinstsupermärkte möglich sein sollen. Was das Gesetz für die Automatenkioske bedeuten werde, dazu könne er noch nichts sagen, auch nicht zu Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen.

    „Für eine konkrete Aussage ist es noch zu früh.“ Der bayerischen Staatsregierung zufolge seien aber Hinweise zu entnehmen, dass die allgemeinen werktäglichen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr beibehalten würden, wie auch das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen, betont er. „Kommunen sollen in bestimmten Grenzen einen Spielraum erhalten – dies begrüßen wir sehr, da so auf Anforderungen und Wünsche vor Ort eingegangen werden.“ Daniela Diener, die in Augsburg Automatenkioske betreibt, sieht schwarz.

    IHK-Schwaben: Wünschenswert, wenn Stadt Augsburg Spielraum nutzt

    „In den Eckpunkten zum neuen Gesetz ist bislang nur von digitalen Kleinstsupermärkten die Rede, und die Stadt behauptet, dass wir das als Automatenkiosk nicht sind. Das Gericht hat der Stadt recht gegeben“, berichtet Diener. Dass das Bayerische Verwaltungsgericht vergangene Woche erst die Rechtsauffassung der Stadt Augsburg bestätigt und den Antrag der Automatenladenbetreiberin abgelehnt hat, darauf verweist auch Pintsch. Das sei ein wichtiger Aspekt für die Stadt. Daniele Diener jedenfalls hofft, dass das neue Ladenschlussgesetz auch den Umgang mit Automatenkiosken eindeutig regeln wird. Bei der Industrie- und Handelskammer Schwaben appelliert man an die Stadt, bis dahin kulanter mit den Automatenkiosken umzugehen.

    Schließlich bestünden schon jetzt Regelungen, die Ermessenspielraum und Sondergenehmigungen zuließen, sagt Elke Hehl von der Abteilung Branchenentwicklung. „Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt Augsburg den gesetzlich abgesteckten Spielraum im Sinne der E-Kiosk-Betreiber für pragmatische und praxistaugliche Lösungen bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Herbst nutzt.“ Auch Betreiber Parlak findet, dass man bis dahin doch eine Sondergenehmigung erhalten könnte. Andernfalls werde sein Laden wohl nicht überleben, und er auf Waren und Investitionen sitzen bleiben.

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    10 Kommentare
    Franz Xanter

    Hier kann man wieder sehen, wie dümmlich und einfältig Entscheidungen getroffen werden. E-Kiosk, gekennzeichnet durch keinerlei Personal beim Kaufvorgang, fällt plötzlich unter das Ladenschlussgesetz? Dummheit kennt keine Grenzen und macht auch nicht vor städtischen Mitarbeitern halt!

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    Franz Wagner

    Wenn Automatenkioske die gaze Zeit öffnen dürften hätten andere Einzelhändler, welche sich (auch wegen Ihrem Personal) an die Ladenöffnungszeiten halten müssen, einen Wettbewerbsnachteil. Da gehen am Ende menschliche Arbeitsplätze im Einzelhandel verloren. Und die Öffnungszeiten gabs schon vor den Automaten. Sollte man halt vorher durchrechnen ob sich das rechnet oder nur dann, wenn man geltendes Recht missachtet.

    Gerold Rainer

    Ach was! Der Einzelhandel trennt sich allzu gerne selbst von überflüssigem Personal. Selbstbedienungskassen sind der erste Schritt. Als nächstes werden Roboter die Regale auffüllen, sobald sie wirtschaftlicher als Menschen sind. Das hier ist nicht geltendes Recht sondern eine willkürliche Interpretation eines Verwaltungsgerichts. Entweder müssen sich ALLE Automatenbetreiber an die Ladenöffnungszeiten halten, oder KEINER, alles andere ist Wettbewerbsverzerrung. Vielleicht geht es nur um das Wort "Markt", das man aus dem Namen streichen muss.

    Thomas Keller

    Kann vielleicht auch der nächtliche Lärmpegel nach diversen gekaufeten Bieren daran Schuld sein? Ich möchte so einen Laden nicht unter meinem Fenster haben.

    Thomas Sander

    Ich frage mich, wann es Augsburg (mit seiner Verwaltung) mal schafft, ebenso "normal" zu werden, wie alle anderen Städte / Kommunen auch. Man sieht hier wieder maldeutlich, wie bei vielen anderen Dingen auch: Augsburg ist mal wieder das "kleine Loch" auf der Deutschlandkarte, wo die Welt halt falsch herum tickt... - Herr Pintsch, fahren sie mal ne dreiviertel Stunde weiter nach München: https://www.in-muenchen.de/ticker/deutschlands-groesster-24-7-automaten-supermarkt-eroeffnet-in-muenchen.html - Ich sag nur damals: "Dönerverbot!!" - Mehr muß hierzu nicht gesagt werden.

    Friedrich Hormel

    Gilt die gleiche Regel auch für die Automaten von Hofläden und Metzgereien? Oder kommen dabei andere Kriterien zur Anwendung?

    Peter Baitsch

    In München Dachauerstrasse gibt es einen Automatenladen mit mehr als 900 Produkten , der Laden hat 24 Sunden am Tag geöffnet. Wie geht sowas in Bayern?

    Miriam Schmidt

    Es wäre schön, Augsburg wäre mal ausnahmsweise Vorreiter in zeitgemäßen Änderungen und nicht immer nur der Nachzügler, wenn es gar nicht mehr anders geht? Ein Automatenkiosk ohne Personal ist eben kein normales Geschäft, also warum darf es nicht 24/7 öffnen? Ich gehöre nicht zur Kundschaft, aber die Zeiten haben sich geändert, also warum sollte man nicht einen rund um die Uhr in einem Kiosk Kleinigkeiten einkaufen können? Auch den Aufschrei der Kirchen wegen des heiligen Sonntags habe ich vernommen. Nur: die paar Leute, die tatsächlich noch in die Kirche gehen, sollten nicht ausschlaggebend für ein Verbot sein. Kein Personal muss am Sonntag dafür arbeiten und wer dort nichts kaufen will, der kauft halt nichts.

    Nikolaus Kogelmann

    Dann doch bitte so konsequent sein und Zigaretten Automaten ebenso deaktivieren nach den Ladenschlusszeiten. Oder steht das Grundbedürfnis an Zigaretten vor Essen und Trinken ? Mal genauer Überlegen

    Josef Graf

    Der Herr Pintsch fällt nur noch unangenehm und dumm auf. Erst den B Treff zum Friedensplatz verlagern und nun das.

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