Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege teilt diese Auffassung. In einem aktuellen Schreiben, das auf den 25. Oktober datiert ist, heißt es wörtlich: "Sollte die Baumaßnahme (gemeint ist der Tunnel, Anmerkung der Redaktion) dennoch genehmigt werden, müssten die Bodendenkmäler im Vorfeld des
Augsburg