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Caiuby: Geringere Geldstrafe nach Kopfstoß in Augsburg

Prozess in Augsburg

Kopfstoß in Maxstraße: Gericht reduziert Geldstrafe für Ex-FCA-Profi Caiuby

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    Der Brasilianer hatte in der Maximilianstraße einen Mann per Kopfstoß schwer verletzt. Im Berufungsprozess ging es nun nur noch um die Höhe der Strafe.
    Der Brasilianer hatte in der Maximilianstraße einen Mann per Kopfstoß schwer verletzt. Im Berufungsprozess ging es nun nur noch um die Höhe der Strafe. Foto: K. R. Krieger (Archivbild)

    Statt 49.500 Euro nur noch 26.400 Euro: So sieht die Bilanz für den ehemaligen Augsburger Fußballprofi Caiuby nach seinem jüngsten Verfahren vor dem Augsburger Landgericht aus. Dort war die Berufung des Brasilianers gegen eine Geldstrafe verhandelt worden, die er wegen einer Körperverletzung im Augsburger Nachtleben im Jahr 2018 erhalten hatte.

    Ist die Rede von einem erfolgreichen Fußballprofi mit einem geschätzten Vermögen in Richtung der Million Euro oder von einem derzeit mittellosen Kicker, der nach seinem Platz im Leben sucht? Etwas von beidem offenbarte das jetzt das Verfahren vor Richter Wolfgang Natale und seinen beiden Schöffinnen. Zu einer Geldstrafe von 49.500 Euro wegen Körperverletzung war der Fußballer im Jahr 2019 vor dem Augsburger Amtsgericht verurteilt worden. Und zwar, weil er im Mai 2018 morgens um 5 Uhr einem anderen Nachtschwärmer in der Augsburger Maximilianstraße während einer Auseinandersetzung einen Kopfstoß verpasst hatte, aufgrund dessen der Geschädigte verletzt und fünf Tage lang arbeitsunfähig gewesen war. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

    Prozess in Augsburg: Berufung nach Urteil wegen Kopfstoßes

    Dann, so Natale, habe der derzeitige Verteidiger Caiubys, Rechtsanwalt Marco Müller, die Berufung zwei Mal reduziert. Zunächst sei sie beschränkt worden auf den Rechtsfolgenausspruch, also auf die Strafe. Was bedeutet, dass der Fußballprofi den Schuldspruch des Amtsgerichts akzeptierte. In einer zweiten Runde beschränkte Müller die Berufung dann auf die Tagessatzhöhe, was bedeutet, dass Caiuby auch die Höhe der Bestrafung, in seinem Fall von 165 Tagessätzen, akzeptierte. In der aktuellen Verhandlung ging es also nur noch um die Frage, wie hoch der einzelne Tagessatz anzulegen sei, aufgrund dessen sich die Gesamtstrafe berechnet.

    Verteidiger Müller schilderte die Situation seines Mandanten. Caiuby sei erst im Mai 2022 wieder aus Brasilien nach Deutschland eingereist. Momentan besitze er lediglich ein Touristenvisum, er werde aller Voraussicht nach Ende August wieder in seine brasilianische Heimat zurückkehren. Ernstzunehmende Beschäftigungsangebote an den Profi-Fußballer gebe es derzeit keine. Müller verhehlte nicht, dass sein Mandant das Seinige dazu beigetragen habe, indem er kurz nach seiner Ankunft im Frühjahr in

    Geldstrafe für Ex-Fca-Profi Caiuby: Tagessatz wird reduziert

    Freilich sei es nicht Absicht des Verfahrens, die Strafe für den Fußballer auf 15 Euro pro Tag herunterzudrücken. Aber der ursprünglich festgelegte Tagessatz von 300 Euro sei völlig unrealistisch für jemanden, der aktuell ausschließlich von Erspartem lebe, zumal der Fußballer Unterhalt leiste. Staatsanwältin Kathrin Wegele entgegnete, aus Unterlagen der Bank des Angeklagten sei zu ersehen, dass dieser noch im vergangenen Jahr monatelang 17.000 Euro von seinem damaligen Verein bezogen habe. Auch könne ja das Vermögen des Fußballers, das in vorangegangenen Verfahren genannt worden sei nicht restlos weg sein.

    Am Ende kam es nach einem Rechtsgespräch schließlich zum Betrag von 160 Euro als Grundlage zur Bildung der neuen Geldstrafe für den Fußballer.

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