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Bürgerversammlungen in Augsburg: Nächste Termine und Ablauf

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Stadt Augsburg lädt zu Bürgerversammlungen ein

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    Bei den Bürgerversammlungen können sich die Augsburgerinnen und Augsburger direkt mit der Stadtspitze austauschen.
    Bei den Bürgerversammlungen können sich die Augsburgerinnen und Augsburger direkt mit der Stadtspitze austauschen. Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

    Bei zwei Bürgerversammlungen in der kommenden Woche besteht für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Augsburg wieder Gelegenheit, sich direkt mit Oberbürgermeisterin Eva Weber, ihrem Referententeam und der Stadtverwaltung auszutauschen. Die Versammlungen dienen laut Stadt dazu, Fragen zu stellen, sich über den Stand von Projekten zu informieren, Ideen und Anregungen zu äußern und auch Bedenken vorzutragen. Zudem können Anträge gestellt werden, die nach mehrheitlicher Zustimmung in der Bürgerversammlung innerhalb von drei Monaten vom Stadtrat der Stadt Augsburg behandelt werden.

    Die erste der beiden Bürgerversammlungen findet am Montag, 18. November, um 18 Uhr, im Moritzsaal, Zeugplatz 5, statt. Es ist die stadtteilbezogene Bürgerversammlung für den Bereich Innenstadt. Zwei Tage später folgt am Mittwoch, 20. November, um 17 Uhr, im Neuen Hubertushof in der Firnhaberau eine weitere Bürgerversammlung. Sie richtet sich neben den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadtteile Firnhaberau und Hammerschmiede an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt, da es sich um die gesetzlich vorgeschriebene gesamtstadtbezogene Bürgerversammlung handelt.

    Bürgerversammlungen in Augsburg: Erst gibt es Tischgespräche, dann folgt das Plenum

    Die Bürgerversammlungen beginnen jeweils mit den Tischgesprächen. Eine Stunde lang haben alle Interessierten die Möglichkeit, mit der Oberbürgermeisterin, der zweiten Bürgermeisterin und allen Referenten persönlich über ihre Anliegen zu sprechen. Danach beginnt das Plenum, in dem alle gemeindeangehörigen Personen das Recht haben, Fragen zu stellen, Anliegen vorzutragen und Anträge zu stellen. Zudem besteht für Bürgerinnen und Bürger ein Abstimmungsrecht. Wer einen Antrag formulieren möchte, muss persönlich anwesend sein. Da nur Personen antragsberechtigt sind, die in Augsburg wohnen - unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel -, müssen alle, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Wichtig ist auch, dass der jeweilige Antrag mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Ob der Antrag als Empfehlung der Bürgerversammlung zugelassen wird, wird von allen stimmberechtigen Teilnehmenden gemeinsam entschieden. Innerhalb von drei Monaten muss sich der Augsburger Stadtrat mit den Empfehlungen der Bürgerversammlung befassen.

    Die Bayerische Gemeindeordnung schreibt pro Jahr eine gesamtstädtische Bürgerversammlung vor, die den Einwohnerinnen und Einwohnern ein Antragsrecht einräumt. In Augsburg finden bis 2025 jedes Jahr zusätzlich zur gesamtstädtischen Bürgerversammlung drei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen statt. Das hat der Augsburger Stadtrat per Beschluss festgelegt. Das Format bietet die Möglichkeit, vor Ort gezielt Stadtteil-Themen anzusprechen und sich dazu mit der Stadtspitze sowie Experten aus den Fachämtern auszutauschen. Die ersten beiden stadtteilbezogenen Bürgerversammlungen in diesem Jahr haben im April in Pfersee und Oberhausen stattgefunden. Jetzt ist die Innenstadt am 18. November an der Reihe.

    Weitere Informationen zu den Bürgerversammlungen sind unter augsburg.de/buergerversammlung zu finden. (AZ)

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