Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen Polizisten erhoben, der im vergangenen August am Rande eines FCA-Heimspiels einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgegeben hatte. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Demnach werden dem Mann gefährliche Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung vorgeworfen. Der Fall liegt nun beim Augsburger Landgericht.
Staatsanwaltschaft erhebt nach Schuss an FCA-Stadion Anklage
Zur Begründung erklärte die Staatsanwaltschaft, der Schuss am 19. August sei den Ermittlungen zufolge "ohne nachvollziehbaren Grund" aus der Dienstwaffe abgegeben worden. Das Projektil durchschlug zunächst die Scheibe eines Dienstfahrzeugs und traf dann einen leeren Fanbus. Dabei erlitten vier Polizisten ein Knalltrauma, ein Glassplitter verletzte zudem einen der Beamten im Gesicht. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft hielten sich im Umfeld des Vorfalls ausschließlich Polizisten auf. Der Schütze habe sich im Moment der Schussabgabe außerhalb des Dienstfahrzeugs aufgehalten.
Über interne, dienstrechtliche Konsequenzen entscheidet die Bereitschaftspolizei. Dem Vernehmen nach kommt es dabei insbesondere auf den Ausgang des Strafverfahrens an. Der Verantwortliche, Mitglied des zur Bereitschaftspolizei gehörenden Unterstützungskommandos (USK), ist nach wie vor suspendiert. Die anderen Beteiligten, die nach dem Vorfall vom USK abgezogen worden waren, sind inzwischen dort wieder im Einsatz.
Polizist des USK gab in Augsburg Schuss aus Dienstwaffe ab
Die Bereitschaftspolizei hatte nach dem Vorfall mitgeteilt, die Beamten hätten sich unmittelbar vor der Schussabgabe in der Nähe der WWK-Arena "mit Wasser bespritzt". Die Temperaturen lagen an jenem Samstagnachmittag teils deutlich über 30 Grad. Warum genau und wie der damals 27-Jährige dann schoss, ist nach wie vor unklar. Offenbar geht die Staatsanwaltschaft aber nicht von Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz aus. Vorsatz muss dabei nicht zwangsläufig ein absichtliches Vorgehen bedeuten, sondern kann auch heißen, dass eine Konsequenz billigend in Kauf genommen wurde.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht entscheiden. Termine stehen noch nicht fest, mit einem Verhandlungsbeginn vor März ist aber nicht zu rechnen. Grundsätzlich werden am Landgericht Fälle behandelt, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren erwartet wird. Davon ist in diesem Fall vermutlich eher nicht auszugehen, auch wenn der Strafrahmen für das Delikt von sechs Monaten bis zehn Jahre reicht.