Das eigene Essen mitzubringen, ist in Restaurants eigentlich nicht gern gesehen. Bayrische Biergärten sind da die Ausnahme, denn hier hat die mitgebrachte Brotzeit Tradition: Schon seit dem 19. Jahrhundert dürfen Biergartengäste ausschließlich im Selbstbedienungsbereich den Hunger aus den eigenen Brotdosen stillen, wenn sie an der Schänke eine Maß bestellen. Doch wie sieht es damit in Augsburg aus?
Augsburg
Lasst doch die Wirte was verdienen und kauft das Essen im Biergarten. Aber, wenn heute jemand sich einen mitgebrachten Landjäger im Biergarten zwischen die Zähne schiebt, hat auch ein Wirt nichts dagegen. Die alte königliche Regelung der Selbstversorgung bei Bierausschank der Brauereien in Biergärten hatte berechtigte Gründe, ist heute aber wirklich überholt und weder angebracht oder sinnvoll.
Wie kommen Sie zu diesem Urteil? Bei den Preisen in der Gastronomie? Selbst das Bier ist ordentlich teuer. Es gibt genügend Menschen, die es sich nicht leisten können, am Abend pro Person 20 Euro und mehr auszugeben, die aber - nicht mit Balkon und Terrasse gesegnet - vllt auch mal wo schön im Freien und Grünen sitzen wollen.
Zuerst einmal benötigt auch der Biergarten Personal und Pflege. Schon bevor der Betreib los geht müssen Tische und Stühle hergerichtet und geputzt werden. Also ist es schon eine freiwillige Sache wenn ein Wirt selbst mitgebrachte Speisen erlaubt. Zu Ihrer anderen Argumentation - Decke, Picknikkorb und in Wald, Seeufer oder wo auch immer sich niederlassen.
Die Bayerische Biergartenverordnung (vom 20. April 1999, GVBl. S. 142) beantwortet nicht die Frage, ob Besucher ihre Brotzeit in einen Biergarten mitbringen und dort verzehren dürfen. Vielmehr regelt die Verordnung ausschließlich "die zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche erforderlichen Anforderungen für Biergärten in der Nachbarschaft von Wohnbebauung".
Das ist zweifelsohne richtig. Nur wird im Artikel ja gar nicht auf diese Bezug genommen. Sondern auf die aus dem 19. Jahrhundert. Und aus dieser begründet sich halt die Tradition, dass man Essen mitbringen darf - nämlich deshalb, weil den Brauern früher das Verkaufen von Speisen verboten war.
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